25.03.2014

UBI

18 Beschwerden gegen die SRG

Die "Rundschau" wurde 2013 am meisten beanstandet.

Die UBI hat ihren Tätigkeitsbericht 2013 veröffentlicht. Danach gingen im vergangenen Jahr 18 neue Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter ein, zwei weniger als im Vorjahr. Die der UBI vorgelagerten Ombudsstellen erhielten im gleichen Zeitraum 237 Beanstandungen. Das sind 34 mehr als 2012. Die Ombudsstellen erledigten damit über 92 Prozent der Streitfälle endgültig.

Die Beschwerden visierten ausschliesslich Sendungen aus Programmen der SRG. Gegenstand von Beschwerden bildeten Sendungen von Fernsehen SRF (10), Radio SRF (4), Fernsehen Radio Télévision Suisse RTS (2), Radio RTS (1), Radio und Fernsehen RTS (1). Meist beanstandete Sendung war die "Rundschau" von mit vier Beschwerden.

Die neu eingegangenen Beschwerden betrafen mit einer Ausnahme – einem Werbespot - Informationssendungen. Mehrfach gerügt wurden kritische Sendungen über Nationalrat Christoph Mörgeli im Zusammenhang mit dessen Rolle bei der Betreuung von Dissertationen. Die angeblich einseitige Berichterstattung über den Nahostkonflikt zu Lasten von Israel bildete ebenfalls Gegenstand von mehreren Beschwerden.

Zwei Rechtsverletzungen
Bei zwei der im Berichtsjahr abgeschlossenen Verfahren stellte die UBI eine Rechtsverletzung fest, im Vorjahr waren es noch vier. Ein "News"-Beitrag von Telebärn, gegen welchen Ende 2012 eine Beschwerde erhoben wurde, erachtete die UBI als nicht sachgerecht. Bei der Diskussionssendung "Arena" von Fernsehen SRF über die eidgenössische Volksinitiative "Für ein bedingungsloses Grundeinkommen" kam die UBI ebenfalls zum Schluss, das Sachgerechtigkeitsgebot sei verletzt worden. Die dagegen erhobene Beschwerde der SRG hiess das Bundesgericht aber gut und hob den Entscheid der UBI auf. 

Im Vorwort zum Jahresbericht nimmt UBI-Präsident Roger Blum Stellung zur Kritik, die gegenüber der UBI vom Bundesgericht in Lausanne und vom Parlament in Bern geäussert wurde. Dabei stellt er klar, dass die UBI alles, was aus Lausanne kommt, ernst nimmt, weil das Bundesgericht institutionell die obere Instanz ist, dass sie aber gegenüber der politischen Kritik aus dem Parlament auf ihre Unabhängigkeit pocht. (pd)


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