03.07.2002

Presseförderung

2003 noch keine Kürzungen

Gegenwärtiges System gemäss Studie "nicht optimal".

Die Lage der Bundesfinanzen und die Schuldenbremse erfordert Einsparungen bei der indirekten Presseförderung. Nach dem negativen Vernehmlassungsergebnis verzichtet der Bundesrat aber auf eine Revision der Postverordnung. Hingegen unterbreitet er dem Parlament im Rahmen der Budgetbotschaft eine Revision des Postgesetzes, mit der Einsparungen bei den Subventionen ab dem Jahr 2004 erzielt werden sollen. Auf eine Kürzung der Abgeltungen im nächsten Jahr wird verzichtet. Diese Regelung soll gemäss Mitteilung des UVEKs bis zum Inkrafttreten der im Parlament laufenden Neugestaltung der Presseförderung gelten.

Gemäss heutigem Postgesetz gewährt die Post für die Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften Vorzugspreise. Besonders förderungswürdig ist die Regional- und Lokalpresse. Kriterien für die Förderung sind die Erscheinungshäufigkeit, das Gewicht, die Auflage, das Format und der Anteil an redaktionellem Text. Der Bund gilt der Post die ungedeckten Kosten aus dieser indirekten Presseförderung in der Höhe von 100 Millionen Franken ab. Dieses System der Presseförderung über vergünstigte Posttarife ist in letzter Zeit immer wieder kritisiert worden: Es handle sich um Giesskannensubventionen, führe zu Wettbewerbsverzerrungen und verfehle das eigentliche Ziel, die Förderung der Regional- und Lokalpresse. Aus diesen Gründen hatte die Finanzkommission des Nationalrates bereits im letzten Jahr Kürzungen der entsprechenden Subventionen verlangt.

Eine vom UVEK in Auftrag gegebene Analyse durch die Firma ecoplan hat bestätigt, dass das gegenwärtige System der indirekten Presseförderung nicht optimal ist. Das UVEK hat deshalb im Frühling dieses Jahres eine Revision der Postverordnung in die Vernehmlassung gegeben. Diese Revisionsvorlage mit einer Sparvorgabe von 30 Millionen Franken jährlich sah eine Begünstigung der Regional- und Lokalpresse vor. Gleichzeitig sollte eine Maximalauflage von 300'000 eingeführt werden. Ferner sollten nur noch Presseerzeugnisse von der verbilligten Zustellung profitieren, die mindestens wöchentlich erscheinen.

Die Reaktionen auf die vorgeschlagenen Veränderungen der Postverordnung fielen mehrheitlich negativ aus. Der grösste Teil der angefragten Organisationen, Verbände, Kantone und Parteien anerkannte zwar grundsätzlich die Notwendigkeit, die Presseförderung neu zu gestalten. Sie lehnten es jedoch ab, ohne Gesamtkonzeption isolierte Veränderungen in der Postverordnung vorzunehmen.

2003 noch keine Kürzungen

Der Bundesrat davon Kenntnis genommen und beschlossen, auf eine isolierte Revision der Postverordnung zu verzichten. Konsequenterweise bleiben die Beiträge des Bundes an die Vergünstigung der Zeitungstarife im Jahre 2003 auf 100 Millionen Franken. Da die Lage der Bundesfinanzen und die Schuldenbremse jedoch Einsparungen in allen Aufgabenbereichen unausweichlich macht, wird der Bundesrat im Rahmen seiner Budgetbotschaft - zusammen mit andern Gesetzesänderungen - auch eine Revision des Postgesetzes beantragen. Mit dieser Revision werden dem Parlament vorgeschlagen, die indirekte Presseförderung über die Posttarife bis zum Entscheid des Parlamentes über die Neugestaltung der Presseförderung - spätestens aber bis 2007 zu befristen. Eine entsprechende Vorlage wird von der staatspolitischen Kommission des Nationalrates vorbereitet. Für diese Übergangsphase werden die Beiträge des Bundes von 100 auf 80 Millionen pro Jahr reduziert (ab 2004).

Die vorgeschlagene Revision des Postgesetzes begrenzt den bisherigen Rechtsanspruch der Post auf Abgeltung der ungedeckten Kosten. Die Einsparungen von 20 Millionen Franken sollen wie folgt umgesetzt werden:

Keine Subventionen mehr für Grosspublikationen (über 500'000 Abonnemente)

Tariferhöhungen für die übrigen Presseorgane mit Ausnahme der Regional- und Lokalpresse (bis zu 30'000 Abonnenten und mindestens wöchentliche Erscheinungsweise).


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