Die Schliessung des Wikileaks-Postfinance-Kontos hat möglicherweise rechtliche Konsequenzen - sowohl für die Hacker, wie auch für Postfinance, die wegen möglicher Verletzung des Postgeheimnisses ins Visier der Justiz geraten könnte.
Offen ist einerseits, ob die Postfinance gegen die Hacker, die die Postfinance- Webseite lahm gelegt haben, Strafanzeige einreicht. Dies werde gegenwärtig im Rahmen der juristischen Aufarbeitung des Falles abgeklärt, sagte Sprecher Alex Josty am Samstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Wann dieser Entscheid fällt, ist offen.
Das Einreichen einer Strafanzeige empfiehlt Pascal Lamia, Leiter der Melde- und Analysestelle Informatiksicherheit des Bundes (MELANI). Es sei wichtig, damit ein Zeichen zu setzen, sagte Lamia in einem am Samstag erschienene Interview mit "Tages-Anzeiger" und "Der Bund". Denn Ermittlungsbehörden könnten nur aktiv werden, wenn eine Strafanzeige vorliege. "Die Polizei hätte dann die Möglichkeit, anhand der Log-Einträge herauszufinden, welcher Schweizer Computer am Angriff gegen Postfinance beteiligt war". Beim Angriff auf die Webseite waren auch Nutzer aus der Schweiz beteiligt. Laut Lamia wurde das Programm zur Teilnahme am sogenannten Distributed-Denial-of- Service-Angriff auch von Schweizer IP-Adressen heruntergeladen und eingesetzt.
Verletzung des Postgeheimnisses?
Die Angriffe auf das Internetportal von Postfinance waren eine Reaktion von Wikileaks-Anhängern auf eine Sperrung eines Spendenkontos für Wikileaks-Gründer Julian Assange. Just wegen der Veröffentlichung dieser Konto-Auflösung könnte auch die Postfinance selbst ins Visier der Justiz geraten.
Ob Postfinance damit das Postgeheimnis verletzt hat, soll nun rechtlich untersucht werden. "Die Sachlage wird einer näheren Prüfung unterzogen", sagte Jeannette Balmer, Sprecherin der Bundesanwaltschaft, zu einem Bericht der "SonntagsZeitung". Die Abklärungen seien derzeit "schwergewichtig formeller Natur" und dauerten noch an. Postfinance-Sprecher Marc Andrey sagte am Sonntag auf Anfrage, das Unternehmen sei bis am Freitag nicht über entsprechende Untersuchungen informiert worden. Die Postfinance geht aber davon aus, mit der Veröffentlichung der Kündigung des Kontos das Postgeheimnis nicht verletzt zu haben. (sda)

