15.04.2004

BAKOM

Anhörung für neue UKW-Sendernetzplanung

Bereinigungen im Raum Zürich -- Erweiterungen in der Romandie.

Bereinigungen im Raum Zürich und Gebietserweiterungen in der Westschweiz: Das sind die wichtigsten Merkmale des Entwurfes für die neue UKW-Radio-Sendernetzplanung, welchen das BAKOM den Kantonen und interessierten Kreisen zur Stellungnahme vorlegt.

Im Raum Zürich werden die Grenzen der Versorgungsgebiete nun klar definiert. Zudem wurden die Bedürfnisse der Pendler stärker berücksichtigt. Das drückt sich aus in einer leichten Ausdehnung des Versorgungsgebietes für die Zürcher Stationen sowie in einer teilweisen Öffnung der Stadt Zürich für umliegende Veranstalter.

Gebietserweiterungen in der Romandie

Markanteste Änderung im Entwurf für die neuen UKW-Weisungen sind Gebietserweiterungen in der Romandie: Das Lausanner Radio Framboise und das Genfer Radio One FM sollen künftig ein identisches und vergrössertes Versorgungsgebiet abdecken können, das sich von Genf bis Vevey und fast über den ganzen Kanton Waadt erstrecken soll. So sollen die Marktchancen der Radiostationen im Genferseebecken gegenüber der aus Frankreich einstrahlenden Konkurrenz gestärkt werden, wie das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in einem Communiqué vom Donnerstag schreibt.

Konzessionen laufen aus

Gegenwärtig berät das Bundesparlament das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG). Bereits Ende 2004 laufen die Weisungen des Bundesrats für die UKW-Sendernetzplanung von 1994 aus. Weil sie auf den UKW-Weisungen beruhen, laufen gleichzeitig die Konzessionen für die terrestrisch verbreiteten Lokal- und Regionalradios aus.

Damit die Lokal- und Regionalradios für eine weitere Periode konzessioniert werden können, müssen per 1. Januar 2005 neue UKW-Weisungen erlassen werden. Diese stellen aber nur eine Übergangslösung dar. Sie sichern den Fortbestand der aktuellen Lokalradiolandschaft bis zu den Weichenstellungen im RTVG.

Darum beschränkt sich der BAKOM-Entwurf auf Arrondierungen bestehender Versorgungsgebiete. Platz für neue Veranstalter ist nicht vorgesehen. Auf eine Ausschreibung der Konzessionen soll verzichtet werden. Bestehende Radios könnten aber auch in Zukunft mit einer Konzession rechnen, versichert das Bundesamt.

Mittelwelle-Weisungen

Gleichzeitig mit den UKW-Weisungen laufen auch die Weisungen für die Gestaltung der Mittelwellen-Sendernetzplanung von 1995 aus. Als wichtigste Neuerung enthält der Entwurf für die neuen MW-Weisungen die Regelung, dass bei Verzicht der SRG eine Mittelwellen-Frequenz für private Veranstalter ausgeschrieben werden kann. -- Die Anhörung der Kantonsregierungen und weiterer interessierter Kreise dauert bis 8. Juni 2004. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Oktober entscheiden.


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