Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen den "Tages-Anzeiger" teilweise gutgeheissen. In zwei Artikeln über angeblich einsturzgefährdete Balkone in Wädenswil ZH hat die Zeitung die Anhörungs- und die Wahrheitspflicht verletzt.
Die Anhörungspflicht sei verletzt worden, weil die Zeitung die schweren Vorwürfe über Baumängel ohne die vorgängige Anhörung der betroffenen Firma veröffentlichte. Zumal zuvor zugesichert worden war, man werde den Geschäftsführer nach dessen Rückkehr aus den Ferien kontaktieren.
Punkto Wahrheitspflicht kritisierte der Presserat den Titel eines Artikels. "Weitere einsturzgefährdete Balkone in Wädenswil müssten saniert werden" sei überspitzt und sachlich unrichtig, hält der Presserat in einer Mitteilung fest.
Die beanstandeten Artikel waren im März 2007 in der Regionalausgabe für das linke Zürichseeufer und in der Hauptausgabe erschienen. (sda)

