13.10.2021

Bundesrat

Anpassungen bei indirekter Presseförderung

Die Post muss per 1. Dezember nicht mehr erheben, wie viele Zeitungsexemplare von den Verlagen zu spät für die Zustellung übergeben werden. Zudem entschied die Regierung, dass der Bund mindestens alle drei Jahre selbst prüft, ob die förderberechtigten Zeitungen und Zeitschriften die Voraussetzungen auf eine Ermässigung weiterhin erfüllen.
Bundesrat: Anpassungen bei indirekter Presseförderung
Ab Anfang Dezember muss die Post nicht mehr erheben, wie viele Zeitungsexemplare von den Verlagen zu spät für die Zustellung übergeben werden. (Bild: Keystone/Gaetan Bally)

Wie die Praxis gezeigt habe, könne die Post diesen Wert nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand ermitteln, teilte der Bundesrat mit. Eine Durchsetzung der Erhebungspflicht würde zu zusätzlichen Verspätungen bei der Zustellung führen. Seit Januar dieses Jahres ist die Post verpflichtet, abonnierte Tageszeitungen in Gebieten ohne Frühzustellung bis spätestens 12.30 Uhr zuzustellen.

Eine weitere Anpassung der Postverordnung betrifft die Selbstdeklaration der Verlage, deren Titel in den Genuss der indirekten Presseförderung kommen. Künftig prüft der Bund mindestens alle drei Jahre selbst, ob die förderberechtigten Zeitungen und Zeitschriften die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Zustellermässigung weiterhin erfüllen. (sda/tim)

 



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