05.03.2019

Ostschweizer Medienpreis

Arbeiten können eingereicht werden

Die Preisverleihung findet gemeinsam mit der Verleihung des Radio- und Fernsehpreises der Ostschweiz am 11. Dezember statt.

Ende letzten Jahres wurde der Ostschweizer Medienpreis erstmals nach neuem Modus ausgerichtet. Stefanie Hablützel wurde für eine Justiz-Recherche in «Die Zeit» mit dem mit 10’000 Franken dotierte Preis ausgezeichnet. Die «Medienvereinigung Öffentlichkeitsgesetz St. Gallen» wurde mit dem Anerkennungspreis geehrt (persoenlich.com berichtete).

Inzwischen wurde die Ausschreibung für den Ostschweizer Medienpreis 2019 gestartet. Journalistische Arbeiten, die im Kalenderjahr 2018 erstmals publiziert wurden, können bis Sonntag, 30. Juni 2019 eingereicht werden. Zugelassen sind Einzelbeiträge oder Serien, die in deutscher oder rätoromanischer Sprache veröffentlicht worden sind. Die Arbeit ist entweder in einem Medium der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, St. Gallen, Thurgau oder im Fürstentum Liechtenstein veröffentlicht worden, oder sie ist andernorts veröffentlicht worden, hat aber diese Region zum Thema.

Der Ostschweizer Medienpreis wird nicht mehr in Kategorien vergeben, zugelassen sind grundsätzlich Arbeiten aller journalistischen Genres, die über ein Medium oder auch mehrere Medien einem breiten Publikum zugänglich gemacht wurden (Fachmedien oder Blogs genügen dieser Anforderung in der Regel nicht). Die Teilnahmebedingungen und das Anmeldeformular finden sich hier.

Der neu ausgerichtete Ostschweizer Medienpreis wird am Mittwoch, 11. Dezember, gemeinsam mit dem Radio- und Fernsehpreis der Ostschweiz verliehen. Dieser Preis wird von der SRG Ostschweiz im Auftrag der Kantone Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, St. Gallen und Thurgau vergeben. (pd/cbe)

 



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240420