25.01.2011

"Oltner Tagblatt"

Attackierende Leserzuschriften müssen gezeichnet sein

Presserat heisst Beschwerde gut.

Redaktionen sollen Leserzuschriften, die jemanden namentlich attackieren, zwingend mit dem Namen zeichnen. Dies hält der Schweizer Presserat fest. Er hat eine entsprechende Beschwerde gegen das "Oltner Tagblatt" gutgeheissen. In seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme schreibt der Presserat gleichzeitig, Redaktionen dürften Rückmeldungen aus der Leserschaft ohne Angabe von Namen und Ort veröffentlichen, "falls sie nach sorgfältiger Prüfung zum Schluss kommen, dass die Anonymität nicht missbraucht wird, um Gerüchte, Unwahrheiten oder verletzende Anwürfe zu verbreiten".

Im August 2010 hatte das "Olter Tagblatt" in seiner Rubrik "Feedback-SMS" zwei anonyme SMS veröffentlicht, die den Autor eines am Vortag veröffentlichten Feedbacks beschimpften. Letzterer wandte sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Angeregt durch die Beschwerde beschloss das "Oltner Tagblatt", Leserzuschriften, die jemanden namentlich attackieren, künftig mit dem Namen zu zeichnen.

Prinzip der Verhältnismässigkeit

Der Presserat nahm die Beschwerde zum Anlass, seine Praxis zum Abdruck anonymer Leserzuschriften zu überprüfen. Denn mit der Entwicklung des Internets und der mobilen Kommunikation in den letzten Jahren seien neue Beteiligungsformen für die Leserschaft entstanden. Für die Beurteilung, ob Leserkommentare anonym veröffentlicht werden dürfen, spiele es allerdings keine Rolle, ob dies online oder gedruckt erfolgt. Zu berücksichtigen sei hingegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit.

Der Verzicht auf die Nennung des Namens des Absenders erscheine dann verhältnismässig, wenn sich ein Text weder auf eine Person beziehe noch anderweitig verletzend wirken könnte. Insoweit gehe auch die Praxisänderung des "Oltner Tagblatt" in die richtige Richtung, wenn auch im konkreten Fall die Voraussetzungen für den anonymen Abdruck nicht gegeben gewesen seien. (sda)


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