08.05.2012

SSF

Auch ohne "Must Carry" analog empfangbar

Bilaterale Einigung mit upc Cablecom.

Das Schweizer Sportfernsehen (SSF) stellt keinen Antrag auf Verlängerung der 2009 erlassenen Must Carry Verfügung nach Artikel 60 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG). Da laut SSF-Mitteilung das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) in den vergangenen Jahren "den Must Carry Status entgegen dem Willen des Gesetzgebers immer weiter aushöhlte, ist aus dem Förderungsartikel ein Diskriminierungsartikel entstanden". Das SSF konnte sich per Ende April mit der upc Cablecom bilateral über eine Weiterführung der bisher durch die Must Carry Verfügung geregelten Zusammenarbeit einigen. Damit ist sichergestellt, dass das SSF auch in der kommenden Sportsaison 2012/2013 Meisterschaften und Wettkämpfe aus dem Schweizer Rand- und Breitensport im analogen wie auch im digitalen Fernsehen verbreiten kann.

Die Verantwortlichen des SSF sind sehr erfreut, dass dank der bilateralen Einigung mit der upc Cablecom diese Aufgabe für den Schweizer Sport weiterhin im analogen und digitalen Fernsehen gewährleistet werden kann, heisst es in der Mitteilung. (pd)


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