13.12.2012

SF

Auflagen bei Live-Streaming gelockert

Parlamentarische Konzilianz mit Schweizer Fernsehen.

Das Schweizer Fernsehen soll künftig Ereignisse in Echtzeit im Internet generell übertragen dürfen. Heute ist das Live-Streaming nur erlaubt, wenn auch im Fernsehprogramm darüber berichtet wird oder wenn es sich um ein national wichtiges Ereignis handelt. Der Ständerat überwies eine entsprechende Motion von Evi Allemann (SP/BE) am Donnerstag ohne Gegenstimme. Live-Streaming von Ereignissen aus Politik, Wirtschaft und Sport soll ohne Bewilligung möglich sein.

Der Bundesrat zeigte sich einverstanden, das Anliegen aufzunehmen. Die Regierung hätte die Lockerung aber auf Politik- und Wirtschafts-Ereignisse beschränken wollen. Bundesrätin Doris Leuthard kündigte an, die Haltung der privaten Konkurrenz der SRG SSR bei der Umsetzung zu berücksichtigen. Für die Ausweitung der Konzession der SRG SSR machen die Räte den veränderten Medienkonsum geltend. Mit Live-Streaming lasse sich ein jüngeres Publikum erreichen, das sich im Internet heimisch fühle. Zudem könnten mehr Ereignisse von nationaler Bedeutung ausgestrahlt werden. Insgesamt stärke die Anpassung den Service public. Werbung ist nicht erlaubt. (sda)


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