09.03.2004

"MusicStar"

Bakom hält Telefon-Voting für zulässig

Preisüberwacher behält Einnahmen im Auge.

Die in der Sendung "MusicStar" von SF DRS durchgeführten Telefon-Abstimmungen sind zulässig. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat seine vom Preisüberwacher geforderten Abklärungen beendet.

Der Entscheid beziehe sich allerdings ausschliesslich auf die in der ersten "MusicStar"-Sendung praktizierte Form des Telefonvotings, bestätigte Carole Winistörfer, Leiterin der Aufsicht über Radio und Fernsehen beim Bakom, einen Bericht der Südostschweiz vom Dienstag. "Andere Formen von Telefon-Abstimmungen müsste man ebenfalls prüfen", hielt sie fest. Telefon-Voting sei in der Schweiz an sich nichts Neues, so Winistörfer. Allerdings sei in den früheren Fällen das Bakom nicht eingeschaltet worden. Den Preis von 70 Rappen pro Anruf und die Einnahmen von SF DRS kommentierte das Bakom nicht. "Dazu müsste sich der Preisüberwacher äussern," sagte Winistörfer dazu.

Preisüberwacher behält Einnahmen im Auge

Für den Preisüberwacher sei die Angelegenheit erledigt, erklärte Marcel Chavaillaz, stellvertretender Geschäftsführer im Büro des Preisüberwachers. Nichtsdestotrotz würden künftig zusätzliche Einnahmen aus Televoting geprüft, besonders im Zusammenhang mit der Erhöhung der Radio- und Fernsehgebühren. Die nächste Erhöhung ist gemäss den Angaben von Chavaillaz für Januar 2006 geplant. Sie soll 6.5 Prozent betragen.

4 Mio. Franken Einnahmen

Die Telefonanrufe von Fans der "MusicStar"-Bewerber brachten SF DRS rund 4 Mio. Franken ein. Insgesamt gingen 11.3 Mio. Anrufe ein. Pro Abstimmung meldete sich jede teilnehmende Person im Durchschnitt vier Mal. SF DRS will die Einnahmen für eigene Sitcoms verwenden. Rechtlich sei das kein Problem, sagte Winistörfer dazu.


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