08.03.2002

Basler Mediengruppe droht Ringier mit rechtlichen Schritten

Die Basler Mediengruppe unter der Leitung von Verleger Matthias Hagemann (Bild) fühlt sich von Ringier im Zusammenhang mit der Jean Frey-Uebernahme unfair behandelt. Sie geht davon aus, dass Ringier eine Diffamierungskampagne gegen sie gestartet hat mit dem Ziel, die BMG in Verruf zu bringen. Sie schreibt in einer Pressemitteilung, dass Ringier es darauf angelegt habe, das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Basler Mediengruppe als Verlagsunternehmen und Geschäftspartner in Verruf zu bringen.
Basler Mediengruppe droht Ringier mit rechtlichen Schritten

In einem Schreiben an die Rechtskonsulenten von Ringier halte die Basler Mediengruppe fest, dass deren Mandantin für den aus dieser Kampagne bereits entstandenen und noch entstehenden Schaden haftbar gemacht werden könne.

Die Basler Mediengruppe weise die in den Ringier Medien wiederholt verbreiteten Vorwürfe der "eklatanten Vertragsverletzung" im Zusammenhang mit dem Verkauf der Jean-Frey-Titel an die swissfirst Bank AG noch einmal in aller Form zurück. Das Scheitern der vorgängig geführten Verkaufsverhandlungen mit Ringier sei vielmehr dem damaligen Interessenten zuzuschreiben.

Ringier habe den Abschluss des Hauptvertrages innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist selbst vereitelt. Dies in der vermuteten Absicht, das Geschäft zu verzögern und die Basler Mediengruppe vor dem Hintergrund dringend anstehender und wichtiger verlagspolitischer Entscheidungen unter Druck zu setzen. In Verletzung der vorvertraglichen Vereinbarungen habe Ringier zudem öffentlich über die angeblichen Resultate der Due-Diligence-Abklärungen orientiert, was in mehreren tendenziösen Berichterstattungen gipfelte, die bereits damals geeignet waren, Ruf und Ansehen der Basler Mediengruppe in der Öffentlichkeit zu schmälern. Ebenfalls habe es Ringier in krasser Verletzung der vorvertraglichen Vereinbarung unterlassen, rechtzeitig mit der für dieses Geschäft zuständigen Wettbewerbskommission zusammenzuarbeiten.

Gemäss Vorvertrag sei mit Ringier verbindlich vereinbart und somit ausgeschlossen worden, dass die beiden Parteien für den Fall eines Scheiterns der Verhandlungen zum Abschluss und Vollzug des Hauptvertrages gegenseitig finanzielle Ansprüche stellen könnten. Dessen ungeachtet drohe Ringier in der laufenden Medienkampagne immer wieder Schadenersatzforderungen an.

Noch im Entwurf für den Hauptvertrag habe Ringier im übrigen auf einem vorbehaltlosen Rücktrittsrecht beharrt, was den ebenfalls wiederholt geäusserten Vorwurf der Verletzung des Exklusivitätsanspruchs völlig unglaubwürdig mache. Die Exklusivität sei unter der klaren Voraussetzung eines definitiven Verkaufsabschlusses innert vereinbarter Frist und eines vertragskonformen Verhaltens eingeräumt worden.


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