Im Laufe des Freitagnachmittags konterte die Basler Mediengruppe die Vorwürfe von Ringier, das Unternehmen habe sich durch den Verkaufs seines Tochterunternehmens Jean Frey AG an die swissfirst Bank AG einer "eklatanten Vertragsverletzung" schuldig gemacht (siehe News "Jean Frey: Ringier wirft Basler Mediengruppe Vertragsbruch vor").
Die Basler Mediengruppe weise diese Unterstellung "mit Nachdruck" zurück, wie es in entsprechenden Mitteilung heisst. Von einer einseitigen Verletzung des Vorvertrags könne keine Rede sein. Vielmehr erhebe die Basler Mediengruppe ihrerseits den Vorwurf der Vertragsverletzung. Einerseits habe Ringier die klaren Zeitvorgaben für einen Abschluss des Hauptvertrages nicht eingehalten, anderseits sei auch die rechtzeitige Information der Wettbewerbskommission verpasst worden.

