25.05.2008

"Sonntagszeitung"

Bei Leserschaft falschen Eindruck erweckt

Presserat hat Beschwerde gutgeheissen.

Der Presserat hat eine Beschwerde des Rechtanwalts René Schuhmacher gegen die "Sonntagszeitung" gutgeheissen. Der Rat kommt zum Schluss, dass die Zeitung mit dem Artikel "Die Justiz im Nacken" die Ziffern 1 (Wahrheit), 3 (Entstellung von Tatsachen) und 7 (sachlich ungerechtfertigte Anschuldigungen) der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" insoweit verletzt habe, als bei der Leserschaft der falsche Eindruck entstehen konnte, René Schuhmacher missbrauche seine publizistischen Mittel zu Gunsten seiner Anwaltstätigkeit.

In den Augen des Presserates wiegt der Vorwurf des Missbrauchs des publizistischen Stellung schwer, deshalb hätte Schuhmacher vor der Publikation des Artikels zwingend angehört und seine Stellungnahme im Medienbericht zumindest kurz wiedergegeben werden müssen.

Im von Schumacher beanstandeten Artikel -- erschienen am 25. November 2007 -- ging es um die Praxis des Bundesgerichtes bei der Beurteilung von Schleudertrauma-Patienten. Im Artikel wurde Schuhmacher vorgeworfen, er gehöre zu einer Industrie von Anwälten, Ärzten und Beratern, die entstand weil es bei den Haftpflichtversicherern Millionen zu holen gab.

Weiter war zu lesen: "Auf das Vertreten von Opfern aller Art verlegten sich ganze Teams, darunter als prominentestes die Zürcher Kanzlei von René Schuhmacher, der daneben über ein Medienimperium mit 'Saldo', 'K-Tipp' und 'Gesundheitstipp' gebietet und beste Beziehungen zum 'Kassensturz' pflegt."

Schumacher beschwerte sich, man werfe ihm fälschlicherweise sozial missbilligtes Verhalten und rechtsstaatlich bedenkliches Handeln vor. Der Autor des Artikels habe vor der Publikation nie mit ihm gesprochen und ihm die kolportierten Unterstellungen nie zur Stellungnahme unterbreitet.


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