27.11.2001

Presserat

Bei schweren Vorwürfen ist eine Stellungnahme einzuholen

Beschwerde gegen Travel Inside teilweise gutgeheissen.

Es ist Aufgabe der Medienschaffenden, Unternehmen kritisch zu beobachten und über Vorgänge von öffentlicher Relevanz zu berichten. Ein Unternehmen mit 140 in der ganzen Schweiz verteilten Kunden aus der Reisebranche hat eine solche Relevanz. Die Berichterstattung über die Trennung von Schweizer Vertrieb und deutschem Stammhaus einer in der Reisebranche verbreiteten Software und die damit verbundenen Unstimmigkeiten ist deshalb von öffentlichem Interesse. Veröffentlicht ein Medium in diesem Zusammenhang jedoch schwere Vorwürfe gegen ein Unternehmen, ist das Medium verpflichtet vor der Veröffentlichung eine Stellungnahme einzuholen und diese im Medienbericht einzuarbeiten. Zu diesen Schlüssen ist der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.

Von Februar bis April 2001 veröffentlichte die Zeitschrift Travel Inside in ihrer deutsch- und französischsprachigen Ausgabe verschiedene Artikel rund um eine öffentlich geführte Auseinandersetzung zwischen zwei Informatikfirmen aus der Reisebranche und deren Auswirkungen für betroffene Kunden. Der Geschäftsführer einer der beiden Firmen wandte sich daraufhin an den Presserat und machte geltend, durch die namentliche Erwähnung in einem negativen Zusammenhang sei er in seiner Persönlichkeit verletzt worden. Seine Darstellungen und Erklärungen seien entweder ignoriert oder jeweils erst in der darauffolgenden Ausgabe der Zeitschrift wiedergegeben worden. Generell sei das Thema ohnehin nicht von öffentlicher Relevanz gewesen. Travel Inside wies die Beschwerde als unbegründet zurück.


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen