Der Streit zwischen dem Schweizer Fernsehen und dem Bistum Chur geht weiter. Heute Dienstag hat die Ombudsstelle der SRG ihre Einschätzung zur Beschwerde vom Bistum Chur veröffentlicht: Die "Rundschau" habe zurecht die durchaus wichtige Frage der Haltung von Bischof Huonder in Bezug auf die Pfarrei-Initiative und 'Gloria TV' kritisch thematisiert. Auch hätten die Vertreter des Bistums Chur genügend Möglichkeiten bekommen, auf die Kritiken zu reagieren. Doch der Betrag vom April verletze das Sachgerechtigkeitsgebot, schreibt Ombudsmann Achille Casanova im Schlussbericht. Dies, weil "bezüglich der Pfarrei-Initiative und der Reise nach Rom wichtige Informationen verschwiegen und unwahre Tatsachen zumindest suggeriert wurden". So habe sich das Publikum über die ganze Angelegenheit nicht genügend eine eigene Meinung bilden können.
Rundschau zeigt Verständnis
Mit Blick auf die Einschätzungen des Ombudsmann gibt sich die "Rundschau" verständnisvoll, zumindest teilweise: "Wir nehmen die Kritik des Ombudsmanns ernst. Wir stellen allerdings fest, dass die Grundaussage des Berichts – namentlich die mangelnde Dialogbereitschaft von Bischof Huonder im Zusammenhang mit der Pfarrei-Initiative - nicht in Frage gestellt wird", sagt Redaktionsleiter Mario Poletti auf Anfrage von persoenlich.com.
Bischof wird bei der UBI Beschwerde einreichen
Das für Chur zumindest teilweise positive Urteil gibt Bischof Huonder Grund zur Zuversicht. Laut einer Mitteilung will er das Urteil weiter ziehen an die Unabhängige Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen (UBI). Der Bericht der Ombudsstelle ist in den Augen des Bischofs zwar ausgewogen, doch mit dem Weiterzug erhoffen sich die Verantwortlichen "ein klares Urteil gegen solche Rundschau-Methoden. Auch so eine Sendung darf die Kirche nicht wie Freiwild behandeln", so Bistums-Sprecher Giuseppe Gracia gegenüber persoenlich.com. Die im Schlussbericht enthaltene Stellungnahme der "Rundschau"-Redaktion lasse deren Uneinsichtigkeit betreffend das Sachgerechtigkeitsgebot erkennen. "Deshalb scheint es angebracht, das Votum der UBI ebenfalls einzuholen".
Die SRG-Ombudsstelle hatte den Beitrag "Spaltpilz Vitus" in der Rundschau vom 27. März zu begutachten. Das Bistum Chur sah darin eine "böswillige Fiktion, die "als recherchierte Wirklichkeit verkauft wird" (vgl. persoenlich.com). (eh)

