Vergangenen Oktober hat "Le Matin" in einem Artikel Details über einen Medikamentencocktail der Sterbehilfe Dignitas bekannt gemacht. Nach Auffassung des Presserats hat die Westschweizer Tageszeitung damit gegen den medienethischen Kodex verstossen. Er stützt die Beschwerden der Initiative zur Prävention von Suizid in der Schweiz (Ipsilon) und der Vereinigung Stop Suizid. Die beiden Organisationen hatten vor dem so genannten "Werther-Effekt" gewarnt. Der fiktive Suizid von Goethes Figur Werther hatte damals zu zahlreichen Selbstmorden von jungen Menschen geführt, die sich mit dem verzweifelten Romanhelden identifizierten.
"Le Matin" machte für sich geltend, das verwendete Medikament sei bereits in anderen Medien genannt worden. Die Informationen zum Medikamentencocktail hätte ohnehin sehr leicht beschafft werden können. Der Presserat wies diese Argumente jedoch ab. Die Medien seien verpflichtet, auf Detailinformationen über Suizide zu verzichten, um -- vor allem bei Jugendlichen -- die Risiken der Nachahmung zu verhindern.

