Die Berichte von drei Zeitungen über die Flucht eines gefährlichen Sexual-Mörders aus dem Gefängnis von Gorgier NE im Juni 2011 haben den Presserat zu Kritik veranlasst. Die Schwester des rückfälligen Straftäters wehrte sich gegen die Zeitungen "Blick", "Le Matin" und "Le Temps". Sie ist der Ansicht, dass die Artikel den Mann buchstäblich der Öffentlichkeit zum Frass vorwerfen und der Familie zusetzen würden. Die Beschwerde gegen "Le Temps" wurde vom Presserat teilweise gutgeheissen, da die Tageszeitung schwere Vorwürfe verbreitet habe, ohne diese sachgemäss zu relativieren.
Die Beschwerde gegen den "Blick" hiess der Presserat ebenfalls teilweise zu. Der Artikel vom 30. Juni mit dem Titel "Wir haben Angst! Es ist nicht mehr unser Sohn!" verletze die "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten". Die Erwähnung des vollen Namens im "Blick" sei nicht gerechtfertigt. Zudem habe diese Enthüllung in keinster Weise die Chancen erhöht, den flüchtigen Gefangenen ausfindig zu machen.
Die Beschwerde gegen "Le Matin" betrifft einen Artikel vom 22. August. Dieser hatte die Beerdigung der Mutter des Flüchtigen zum Thema. Aus Respekt vor der Familie und wegen des fehlenden öffentlichen Interesses hätte der Artikel nicht erscheinen dürfen, hielt der Presserat am Dienstag fest. "Le Matin" fehlte es bei Artikel über Sterbehilfe an Zurückhaltung
Für "Le Matin" gab es gleich nochmals eine Rüge vom Presserat. Die Westschweizer Zeitung ist auch bei einem Artikel über die Sterbehilfe im Mai 2011 zu weit gegangen. Eine Beschwerde der Vereinigung "Stop Suicide" wurde teilweise gutgeheissen. Grund für die Beschwerde war der Artikel "La mort pour 60 dollars". Darin wurde über einen Fall in den USA berichtet, bei dem ein Mann zur Sterbehilfe ein sogenanntes Selbstmord-Kit verwendet hatte. "Le Matin" schilderte detailliert die Methode, wie sich der Mann umbrachte. Der Presserat kam zum Schluss, dass sich "Le Matin" nicht darauf beschränkt habe nur über Fakten des Freitodes zu berichten, sondern dass die Zeitung den gesamten Ablauf mit all den Vorgängen bis hin zum Tod des Mann geschildert habe. (sda)

