25.01.2002

Presserat

Beschwerde der VASOS gegen "Rundschau" abgewiesen

Einig mit DRS-Ombudsmann Otto Schoch.

Der Presserat hat eine Beschwerde die Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfeorganisationen der Schweiz (VASOS) gegenüber der "Rundschau" auf SF DRS abgelehnt. Konkret ging es um einen Beitrag vom 11. Juli 2001, der im Zusammenhang mit einem Pfleger stand, der in einem Luzerner Alters- und Pflegeheim 9 Patientinnen und Patienten getötet hatte. In der Sendung wurde u.a. über die Pflege dementer Patienten im Pflegeheim Sonnweid in Wetzikon berichtet.

Am 12. Juli 2001 gelangte die VASOS mit einer Beschwerde an den Presserat und rügte, die Darstellung dementer Patienten im "Rundschau"-Beitrag habe die Ziffern 7 (Privatsphäre), 8 (Menschenwürde) sowie eventuell 4 (Lauterkeit der Informationsbeschaffung) der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" verletzt.

Der Presserat kommt in einer am Freitag kommunizierten Stellungnahme zum Schluss, dass eine Verletzung von Ziffer 4 und 7 enfalle. Dies, da eine Bewilligung der Heimleitung und der Betroffenen eingeholt worden war. Auch den Vorwurf der verletzten Menschenwürde weist er zurück, da nicht ersichtlich sei, dass die vom Bericht direkt Betroffenen oder deren Angehörige sich durch den Beitrag in irgendeiner Form herabgesetzt gefühlt hätten. Die Redaktion habe auch die "erforderliche Sorgfalt" bei der Wahl der Bilder aufgewendet.


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