01.09.2004

Presserat

Beschwerde gegen L'Hebdo gutgeheissen

Keine Stellungnahme eingeholt.

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen L'Hebdo gutgeheissen. Die Westschweizer Wochenzeitschrift hatte es unterlassen, einem angeschuldigten Unternehmen die Möglichkeit zu einer Stellungnahme zu geben.

Die Beschwerde betraf einen Artikel, der im Oktober 2003 erschien. Darin wurden Aussagen des französischen Anwalts Jean-Charles Brisard, der Angehörige der Opfer vom 11. September vertritt, vor dem US-Senat wiedergegeben. Der Anwalt hatte eine saudische Firma mit Sitz in Genf und das saudische Königshaus beschuldigt, Verbindungen zum Terrornetzwerk El Kaida zu unterhalten. Die saudische Firma warf dem Autor des Artikels vor, ihr nicht die Möglichkeit zu einer Stellungnahme gegeben zu haben, und reichte eine Beschwerde ein.

L'Hebdo erwiderte, im Artikel sei lediglich eine öffentliche Aussage wiedergegeben worden. Damit entfalle die Pflicht zur Anhörung der angeschuldigten Partei. Ausserdem sei die Haltung des Unternehmens in Form eines Leserbriefs veröffentlicht worden.

Pflicht verletzt

Der Presserat entschied jedoch zu Gunsten des saudischen Unternehmens. Im Artikel sei nur ein kleiner Teil der Debatte im Senat wiedergegeben worden, heisst es in der am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme. In einem solchen Fall müsse die Haltung jener erwähnt werden, die in schwerwiegender Weise beschuldigt würden. Dies gelte im vorliegenden Fall umso mehr, als der Artikel auf die Verbindungen zwischen El Kaida, der Schweiz und insbesondere der betreffenden Firma fokussiert habe, während der Anwalt allgemeiner über die Finanzierung von Terrorismus gesprochen habe.


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren