23.12.2002

Presserat

Beschwerde gegen Le Temps abgewiesen

Veröffentlichung interner Partei-Dokumente unter gewissen Bedingungen zulässig.

Auch interne Vorgänge und Konflikte in politischen Parteien sind von öffentlichem Interesse. Deshalb dürfen Journalistinnen und Journalisten interne Dokumente von Parteien veröffentlichen, sofern diese nicht mit unlauteren Methoden beschafft worden sind und wenn durch die Veröffentlichung keine anderen äusserst wichtigen Interessen beeinträchtigt werden. Zu diesen Schlüssen ist der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.

Im Juli 2002 veröffentlichte Le Temps Auszüge aus dem Protokoll einer Vorstandssitzung der Genfer Sektion der Partei der Arbeit. Aus dem Protokoll und der begleitenden Berichterstattung ging laut der Zeitung hervor, dass die Partei damals von einer heftigen internen Auseinandersetzung erschüttert wurde. Die Partei rügte in der Folge beim Presserat, Le Temps habe mit der Veröffentlichung des Protokolls die Privatsphäre und weitere berufsethische Normen verletzt. Le Temps wies die Vorwürfe als unbegründet zurück.


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