19.05.2004

UBI

Beschwerde gegen "Lüthi und Blanc" abgewiesen

Vermeintlich verunglückte Knochenmarktransplantation unter der Lupe.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen hat eine Beschwerde gegen die Serie "Lüthi und Blanc" des Schweizer Fernsehens DRS abgewiesen. Die Beschwerdeführer rügten die Darstellung einer Knochenmarktransplantation.

Fiktive Unterhaltungssendungen unterliegen grundsätzlich nicht dem Gebot der Sachgerechigkeit. Sie dürfen aber nicht diametral gegen das kulturelle Mandat verstossen, welches Radio und Fernsehen zu erfüllen haben. Dies hält die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) in ihrem jüngsten Entscheid fest.

Am Sonntagabend strahlt Schweizer Fernsehen DRS (SF DRS) jeweils eine Folge der populären Soap "Lüthi und Blanc" aus. Einer der Protagonisten der Serie, der Financier Michael Frick, erlitt im Rahmen einer Knochenmarktransplantation nach einer Anästhesie angeblich eine Querschnittlähmung. Im Folgenden konnte er sich deshalb nur noch im Rollstuhl bewegen. Rund zehn Monate noch der Ausstrahlung der vermeintlichen Querschnittlähmung gesteht Frick jedoch seiner Sekretärin, dass er simuliert habe. Die beschwerdeführenden Personen monieren, die Serie habe den falschen Eindruck erweckt, Knochenmarkspenden seien gefährlich. Dies habe zu einem Rückgang der Bereitschaft zu Knochenmarkspenden in der Schweiz geführt.

In ihrem Entscheid weist die UBI darauf hin, dass der fiktive Charakter von "Lüthi und Blanc" für das Publikum klar erkennbar ist. Trotzdem diente die Darstellung der vermeintlich verunglückten Knochenmarktransplantation zumindest einem Teil des Publikums zur Meinungsbildung über das Thema Knochenmarkspenden. Die Produzenten bezweckten zwar das Publikum über den Gesundheitszustand von Michael Frick zu täuschen (angebliche Querschnittlähmung), nicht aber dieses bezüglich der Gefahr von Knochenmarkspenden falsch zu informieren. Die UBI musste in ihrem Entscheid dem ausserordentlichen Umstand Rechnung tragen, dass eine frei erfundene Unterhaltungsserie die Meinungsbildung des Publikums zu einem medizinischen Thema beeinflusst hat.

In ihren Erwägungen hält die UBI fest, dass fiktive Unterhaltungssendungen nicht eigentliche Informationen bzw. Fakten vermitteln. Im Vordergrund steht vielmehr die Unterhaltung, welche durch Spannung und Dramaturgie, wie z.B. mit der simulierten Querschnittlähmung von Michael Frick, der damit seinen fiesen Charakter unterstreicht, erzeugt werden. Das programmrechtliche Sachgerechtigkeitsgebot kann deshalb nicht auf die Soap "Lüthi und Blanc" angewendet werden.

In ihrem Entscheid bedauert die UBI zwar, dass das Geständnis von Michael Frick und damit die Auflösung für das Publikum erst 10 Monate nach der Ausstrahlung der angeblichen Querschnittlähmung erfolgt ist. Ein diametraler Verstoss gegen das kulturelle Mandat liegt aber insbesondere deshalb nicht vor, weil Michael Frick in der Serie unmissverständlich erklärt hat, es sei medizinisch ausgeschlossen, dass jemand, der Knochenmark spende, mit einer Querschnittlähmung im Rollstuhl lande. Mit dieser Klarstellung im Rahmen der beanstandeten Serie habe SF DRS auch den Anliegen der Beschwerdeführer teilweise Rechnung getragen.


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen