05.11.2017

Unabhängige Beschwerdeinstanz

Beschwerde gegen Radio SRF gutgeheissen

Ein Beitrag der Sendung «Heute Morgen» zum Energiegesetz hat die journalistischen Sorgfaltspflichten verletzt.
Unabhängige Beschwerdeinstanz: Beschwerde gegen Radio SRF gutgeheissen
Die SVP war gegen das Energiegesetz – und auch gegen eine Formulierung in einem Beitrag auf Radio SRF. (Bild: Keystone/Thomas Delley)

Im rund zweieinhalb minütigen Beitrag, der am 2. Mai im Vorfeld der eidgenössischen Abstimmung vom 21. Mai ausgestrahlt worden war, hatte die Redaktorin gesagt, dass die SVP mit ihren Kostenberechnungen «sicher nicht Recht hat». Dies taxiert die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) an einer öffentlichen Beratung am Freitag in Bern als «irreführend und parteiisch». Die UBI hiess die Beschwerde der SVP deshalb mit sechs zu drei Stimmen gut, wie sie mitteilte.

Eine Beschwerde eines Vertreters des «Umweltkomitees gegen Energiegesetz» gegen die «Abstimmungs-Arena» zur Energiestrategie von Fernsehen SRF vom 28. April wies die UBI hingegen mit acht zu einer Stimme ab.

Die UBI kam zum Schluss, dass Umweltaspekte in der Diskussion im Vergleich zu anderen Gesichtspunkten zwar untergewichtet wurden. Da die wichtigsten Umweltfragen aber zumindest erwähnt worden seien, und keines der beiden Lager durch diese Untergewichtung benachteiligt wurde, erachtete die Beschwerdeinstanz diesen Mangel als Nebenpunkt.

Auch der Umstand, dass die Redaktion keinen Vertreter des «Umweltkomitees gegen Energiegesetz» in die Sendung eingeladen hatte, sah die UBI nicht als Diskriminierung an. Damit liege auch keine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vor. (sda/cbe)

 


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