04.05.2004

Presserat

Beschwerde gegen "Rundschau" abgewiesen

Gemeinde Emmen bemängelte Objektivität.

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde der Gemeinde Emmen zurückgewiesen. Diese hatte einen Bericht der "Rundschau" von SF DRS über das Einbürgerungsmoratorium in der Luzerner Agglomerationsgemeinde kritisiert.

Die "Rundschau" griff am 10. September 2003 die Diskussion über die Anpassung des Einbürgerungsverfahrens in Emmen auf. Dies geschah auf dem Hintergrund der Bundesgerichtsurteile vom Juli 2003, in dem Einbürgerungen an der Urne als unzulässig eingestuft worden waren. Am 23. Juli hatte der Emmener Gemeinderat als Reaktion auf die Urteile ein Einbürgerungs-Moratorium beschlossen. Dieses wurde vom Einwohnerrat, dem Stadtparlament, in seiner Sitzung vom 9. September -- am Tag vor der Ausstrahlung des "Rundschau"-Beitrags -- bestätigt.

Emmen: 'Rundschau' nicht objektiv

Die "Rundschau" habe herausgestrichen, dass sich die Gemeinde Emmen in einer Trotzreaktion mit dem Moratorium gegen die Bundesgerichtsentscheide stemme, schreibt der Presserat in einer Mitteilung vom Dienstag. Daraufhin gelangte die Gemeinde Emmen an den Presserat und monierte, der Beitrag habe wichtige Fakten unterschlagen. In der gleichen Parlamentssitzung sei von der Ratsmehrheit auch eine Motion unterzeichnet worden, die den Gemeinderat verpflichte, einen Vorschlag für die zukünftige Einbürgerungspraxis auszuarbeiten.

Das Emmer Parlament habe gezeigt, dass es trotz grossen Meinungsverschiedenheiten fähig sei, Lösungen zu finden, schreibt die Gemeinde in ihrer Begründung an der Presserat. Die "Rundschau" unterschlage dies, informiere sachlich falsch, nicht objektiv und unvollständig.

Keine Pflicht zur Objektivität

Auf den Vorwurf der sachlich falschen Information trat der Presserat nicht ein. Dieser sei nicht annähernd begründet worden, schreibt das Selbstregulierungsorgan der Schweizer Medien. In allen übrigen Punkten wies es die Beschwerden zurück. Eine Pflicht zu objektiver Berichterstattung könne aus der Erklärung der Rechten und Pflichten der Journalistinnen und Journalisten nicht abgeleitet werden, begründet dies der Presserat. Die "Rundschau" habe deshalb das Verhalten Emmens nach dem Bundesgerichtsurteil ohne weiteres als Trotzreaktion kritisieren dürfen.


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