09.03.2004

Presserat

Beschwerde gegen Tages-Anzeiger abgewiesen

Leserbriefe dürfen redigiert und gekürzt werden.

Der Schweizer Presserat hat die Beschwerde eines Leserbriefschreibers gegen den Tages-Anzeiger abgewiesen. Der Beschwerdeführer hatte dem Tagi einen Leserbrief zugestellt. In diesem äusserte er sich kritisch zur Berichterstattung der Zeitung über eine Auseinandersetzung rund um eine umstrittene Pfarrerin in Z. und die Handlungsweise der reformierten Kirchenbehörde.

Im ersten und im letzten Satz des Beitrages kritisierte der Leserbriefschreiber "Hugo Stamm und seine Redaktionshelfer" und bezeichnete Stamm zudem als "Grossinquisitor". Just diese beiden Sätze hat die Leserbriefredaktion des Tages-Anzeigers gestrichen. Was übrig blieb, war die Kritik an der reformierten Kirchbehörde. Dies war so gar nicht im Sinne des Leserbriefschreibers, wie er gegenüber dem Presserat darlegte.


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