09.04.2002

Presserat

Beschwerde gegen Tribune de Genève gutgeheissen

Radfahrer auf Foto hat nichts mit Textinhalt zu tun.

Eine Zeitung darf einen Beitrag nicht mit einem Bild illustrieren, das einen unbeteiligten Abgebildeten in einem für ihn nachteiligen Kontext zeigt. Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die Tribune de Genève gutgeheissen. Die Tribune de Genève wäre berufsethisch verpflichtet gewesen, entweder auf den Abdruck zu verzichten, oder Rücksprache mit dem Abgebildeten zu nehmen, schreibt der Presserat in seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. Es sei berufsethisch nicht vertretbar, einen Medienbeitrag mit einem Bild zu illustrieren, das eine auf dem Bild erkennbare Person in einem für sie nachteiligen Kontext zeigt - selbst wenn die abgebildete Person ursprünglich ihre Einwilligung zur Veröffentlichung eines Fotos erteilt hat.

Im August 2001 hatte die Tribune de Genève einen Artikel über Konflikte zwischen Trams und Fahrradfahrern in der Stadt Genf veröffentlicht. Der Beitrag war mit einem Bild illustriert, das einen für seinen Bekanntenkreis erkennbaren Radfahrer zeigte. Dieser hatte jedoch nichts mit dem Inhalt des Textes zu tun. Der Betroffene beschwerte sich beim Presserat, die Tribune de Genève habe das Bild verwendet, obwohl ihm vor zwei Jahren von der Zeitung Le Matin versichert worden sei, dass das Bild aus den Archiven von Edipresse entfernt würde.


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