Journalisten, die vor Ort für das Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) berichten, dürfen persönliche Überzeugungen nicht mit ihrer Kleidung zeigen. Die RTS hat nach der Bewerbung einer Frau, die mit Kopftuch beim Radio arbeiten wollte ("persoenlich.com" berichtete), Regeln erlassen. Journalistinnen und Journalisten, die vor Ort recherchieren, Interviews führen, Medienkonferenzen besuchen oder am Bildschirm auftreten, dürfen demnach persönliche Überzeugungen grundsätzlich nicht mit Kleidungsstücken zeigen.
Dabei geht es aber nicht nur um die Religion. Auch politische Symbole oder Zeichen der Zugehörigkeit zu Vereinigungen sind vom Verbot betroffen. RTS- Kommunikationschefin Manon Romerio bestätigte Berichte der Westschweizer Zeitungen "24 Heures" und "Tribune de Genève" vom Freitag. Getragen werden dürfen aber Symbole wie das rote Band, das als Zeichen der Solidarität mit Aids-Kranken gilt. Es stehe für eine Gesundheitsangelegenheit von öffentlichem Interesse, begründete dies die Sprecherin. Die RTS hatte zunächst nationale Leitlinien der SRG abwarten wollen.
Deren neuer Generaldirektor Roger de Weck bezeichnete eine solche Regelung in einem Interview mit der "NZZ am Sonntag" als unnötig, "solange bei 6100 Beschäftigten alle Schaltjahre einmal ein Fall zu klären ist". Solange es um seltene Einzelfälle gehe, liege es an den Vorgesetzten, mit gesundem Menschenverstand zu entscheiden. Die muslimische Bewerberin bekam die Stelle beim Westschweizer Radio nicht, weil gemäss de Weck andere Kandidaten besser qualifiziert waren. (sda)

