Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde der Politischen Gemeinde Rorschacherberg gegen die "Bodensee Nachrichten" und den "Rheintaler Boten" teilweise gutgeheissen. Die Zeitungen kritisierten den Gemeindepräsidenten. Der Schweizer Presserat veröffentlichte seine Stellungnahme am Dienstag.
Die zum gleichen Verlagshaus gehörenden Wochenzeitungen "Bodensee Nachrichten" und "Rheintaler Bote" veröffentlichten im Januar und Februar dieses Jahrs Artikel über angebliche Missstände in der Gemeinde Rorschacherberg. In diesem Zusammenhang druckten die Zeitungen auch Leserbriefe anonym ab.
Im März gelangte die Politische Gemeinde Rorschacherberg mit einer Beschwerde gegen die "Bodensee Nachrichten" und den "Rheintaler Boten" an den Presserat. Der Redaktionsleiter der "Bodensee Nachrichten" wies die Beschwerde als unbegründet zurück.
Der Presserat hiess die Beschwerde teilweise gut. In einem Fall hätten die Redaktionen den Gemeindepräsidenten Ernst Tobler anhören müssen. Im Weiteren hätten die beiden Blätter die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten durch den übermässigen anonymen Abdruck von Leserbriefen verletzt, heisst es.
Zudem habe die Redaktion der Leserschaft wichtige Informationen unterschlagen. Denn sie hätte transparant machen müssen, so der Presserat, dass der Redaktionsleiter wegen der angeblichen Missstände in der Gemeinde mit einer Aufsichtsbeschwerde an das Departement des Innern des Kantons St. Gallen gelangt war.
Auf die Beschwerde trat der Kanton nicht ein. In den Artikeln der beiden Wochenzeitungen ging es um einen angeblichen überrissenen Lohn einer Sekretärin des Gemeindepräsidenten und um eine angeblich überteuerte Strassenbeleuchtung sowie andere Vorwürfe an die Adresse der Politischen Gemeinde Rorschacherberg. (sda)

