09.06.2018

Deutschland

Braucht «Bild» eine Rundfunk-Lizenz?

Live-Talks via Internet benötigten eine Genehmigung der Behörden, sagt die Landesmedienanstalt Berlin.
Deutschland: Braucht «Bild» eine Rundfunk-Lizenz?
Die wöchentlich bei «Bild» ausgestrahlte Talkshow «Die richtigen Fragen» gleicht einer TV-Sendung. (Bild: Screenshot bild.de)

Wenn ein Verlag Nachrichtensendungen und Talkrunden live via Internet verbreite, betreibe er Rundfunk und brauche dafür eine Genehmigung. Zu diesem Schluss gelangte die Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg. Wie die NZZ in ihrer Samstagsausgabe berichtet, wird nun «Bild» aufgefordert, eine Rundfunklizenz zu beantragen.

Das Boulevardblatt weigere sich und sehe die Pressefreiheit gefährdet, weil der Staat damit in die Privatwirtschaft eingreife. Axel-Springer habe den Streit nun vor das Verwaltungsgericht Berlin gebracht. Die Landesmedienanstalt hatte «Bild» die Ausstrahlung von drei Live-Streams untersagt: die Politik-Talkshow «Die richtigen Fragen», diverse Live-Schaltungen und ein Sportangebot nach Fussballspielen.

Grosse medienpolitische Bedeutung

In ihrem Artikel leuchtet die NZZ die Hintergründe aus: Im Gegensatz zu gedruckten Medien und ihren Online-Angeboten seien TV und Radio in Deutschland stark reguliert. Wegen der besonderen Macht der Bilder, habe man dort eine Lizenzpflicht eingeführt und Regeln festgelegt, die auch für  Privatsender gelten. «Solange die Zeitung auf Papier und der Rundfunk per Antenne ins Wohnzimmer kam, war das unproblematisch. Weil Medien heute aber zunehmend übers Internet konsumiert werden, konkurrieren Verlage und Rundfunk nun auf demselben Terrain», so die NZZ.

Bis im Fall «Bild» eine Entscheidung vorliegt, könnte es Monate dauern. Dabei müsse sich das Blatt auf einen schwierigen Gerichtsprozess einstellen, heisst es in der NZZ. Die Live-Streams zu meinungsbildenden Themen hätten durchaus Rundfunkcharakter, wird ein deutscher Medienrechtsprofessor zitiert. Der Fall habe grosse medienpolitische Bedeutung. Er rechnet nicht mit einer Erst-Instanz-Entscheidung – wegen ihres Grundsatzcharakters könnte die Angelegenheit durchaus vor dem Bundesverfassungsgericht landen. (eh)


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