Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona kommt es am 18. August zum Prozess gegen "Sonntag"-Journalist Sandro Brotz. Im Zentrum der Hauptverhandlung steht ein Artikel vom 11. Juli 2010. Darin hatte Brotz über die Verstrickung von Bundesanwalt Erwin Beyeler im Fall Ramos berichtet. Aus einem ihm vorliegenden vertraulichen Dokument des fedpol (Bundesamt für Polizei) ging hervor, dass Beyeler als früherer Chef der Bundeskriminalpolizei bei der Verpflichtung des Ex-Drogenbarons Ramos im Fall Oskar Holenweger beteiligt war. Beyeler, der vor drei Wochen als Bundesanwalt nicht wiedergewählt wurde, stellt dies bis heute in Abrede.
Das fedpol erstattete Anzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und gegen Brotz wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen. Der vom Bundesrat eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt Pierre Cornu stellte das Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung ein. Für die Veröffentlichung des Dokuments gab es einen Strafbefehl über eine Busse von 500 Franken. Dagegen hat der "Sonntag" Einsprache erhoben. "Es kann nicht sein, dass wir dafür bestraft werden, die Wahrheit zu schreiben", sagt Chefredaktor Patrik Müller. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu ähnlichen Strafverfahren gegen Journalisten anderer Verlage wie Tamedia, NZZ, Ringier und Weltwoche. "Dieser alte Zopf, Journalisten wegen vertraulichen Dokumenten zu verurteilen, gehört längst abgeschafft", sagt Müller. Jetzt muss das Bundesstrafgericht entscheiden, ob das öffentliche Interesse höher zu gewichten ist als vertrauliche Dokumente über die Rolle des Bundesanwalts im Fall Ramos.

