24.08.2001

Buchpreisbindung

Bundesgericht gewährt Verbands-Beschwerden aufschiebende Wirkung

Rund 90 Prozent der in der Schweiz angebotenen deutschsprachigen Bücher betroffen.

Die Preise für deutschsprachige Bücher in der Schweiz werden vorläufig noch nicht frei gegeben. Das Bundesgericht hat den Beschwerden gegen das Preisbindungsverbot der Wettbewerbskommission (Weko) aufschiebende Wirkung erteilt. Von der Aufhebung der Jahrzehnte alten Buchpreisbindung wären laut Bundesgericht rund 90 Prozent der in der Schweiz angebotenen Bücher in deutscher Sprache betroffen. Die Verhältnisse und Strukturen des Marktes würden sich bei sofortiger Preisfreigabe derart ändern, dass das Urteil selber faktisch vorweg genommen würde.

Und sollten gemäss den Lausanner Richtern die Beschwerden des Schweizerischen Buchhändler- und Verlegerverbandes und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels schliesslich gutgeheissen werden, wären die Nachteile einer sofortigen Aufhebung der Preisbindung kaum wieder gutzumachen. Der Ausgang dieser Verfahren sei indessen noch offen. Unter diesen Umständen rechtfertige es sich, den Gesuchen um aufschiebende Wirkung zu entsprechen.

Kartell der Bücherindustrie

Die Weko war im September 1999 zum Schluss gekommen, die Buchpreisbindung verletze das Kartellrecht. Diesen Entscheid bestätigte die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen im vergangenen Mai. Dagegen gelangten die betroffenen Verbände ans Bundesgericht und ersuchten gleichzeitig um aufschiebende Wirkung.


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