17.01.2002

L'Objectif

Bundesgericht gibt Chefredaktor Recht

Verurteilung wegen übler Nachrede aufgehoben.

Das Bundesgericht hat die Verurteilung des L'Objectif-Chefredaktors Jean-Marc Angéloz wegen übler Nachrede aus formellen Gründen aufgehoben. Das Freiburger Kantonsgericht hatte ihm die Einsicht in das Protokoll der ersten Instanz verweigert. In fünf 1997 erschienenen Artikeln über den Völkermord in Ruanda hatte Angéloz einen Hutu-Ruander als "Nazi" bezeichnet. In einem weiteren Artikel von 1998 hatte er der "Vereinigung der Ruander in der Schweiz" angelastet, das für den Genozid an Tutsis verantwortliche Regime unterstützt zu haben.


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