Neue Runde im Streit um das geplante Buch von Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger zur Zuger Landammannfeier. Erst Anfang Februar wurde bekannt, dass das Bundesgericht nicht auf eine Beschwerde von Jolanda Spiess-Hegglin eintrat (persoenlich.com berichtete).
Die Anwältin von Spiess-Hegglin, Rena Zulauf, verlangte vom Bundesgericht eine Revision des eigenen Urteils, wie die Weltwoche am Mittwoch berichtete. Das höchste Gericht habe das Publikationsverbot provisorisch wieder in Kraft gesetzt.
In ihrem Revisionsgesuch zitiert Zulauf laut Tages-Anzeiger aus der damaligen Beschwerde. Sie führe «publizistische, psychologische und familiäre Konsequenzen sowie rechtliche Nachteile» an. (cbe)
Kommentare
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Susanne Frei, 17.03.2022 13:56 Uhr
Ja, offenbar ist der exzellenten Journalistin Frau M. Binswanger ein so guter Wurf gelungen, dass das damalige Verhalten und die heutige Verhinderungstaktik von Frau Spiess anders nicht zu erklären ist! -
Rudolf Penzinger, 17.03.2022 11:04 Uhr
Der Spiess-Rutenlauf geht weiter... -
Werner Furrer, 17.03.2022 10:36 Uhr
Man hat den Eindruck, Spiess-Hegglin scheue die Wahrheit und will verhindern, dass diese öffentlich bekannt wird.