Analoges Fernsehen über Röhren-TV dürfte bald der Vergangenheit angehören. Der Bundesrat hat den "geordneten Ausstieg" beschlossen. Zudem können sich private TV-Sender künftig mit bis zu 70 Prozent aus Gebührengeldern finanzieren - heute sind es maximal 50 Prozent. Die beiden Änderungen werden im Rahmen der Revision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) geregelt. Sie treten am 1. August 2012 in Kraft, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Heute gilt für Programmanbieter die Verbreitungspflicht für knapp 20 in- und ausländische TV-Sender. Sie werden nun schrittweise von dieser Pflicht befreit, gewisse TV-Programme sowohl analog als auch digital zu verbreiten - wenn ein "hoher Anteil der Haushalte" TV-Programme in digitaler Form nutzt.
Wie hoch genau dieser Anteil sein muss, lässt der Bundesrat bewusst offen. Dies sagte Roberto Rivola, Kommunikationschef des Bundesamts für Kommunikation, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. In der Vernehmlassung war just dieser Punkt umstritten. Zur Diskussion stand, das Angebot an analogen Sendern zu verkleinern, sobald rund 80 Prozent der Haushalte auf digitales Fernsehen umgeschaltet hat. Konsumentenschützer sorgten sich in der Vernehmlassung um die 20 Prozent, die dann noch immer analog fernsehen. Dies treffe vor allem ältere Menschen, kritisierte die Stiftung für Konsumentenschutz. Sie forderte, die Verbreitungspflicht sei erst aufzuheben, wenn 90 bis 95 Prozent der TV-Kunden auf Digital-TV umgestiegen sind.
Das Festlegen dieser Grenze sei eine politische Gewichtung, sagte Rivola. Das zuständige Departement werde darüber entscheiden, sobald die Nutzung überhaupt in diese Regionen steigt. Derzeit liegt die digitale Nutzung bei rund 36 Prozent. Im weiteren hat der Bundesrat beschlossen, dass regionale TV-Sender künftig bis zu 70 Prozent über Gebühren finanziert werden können. Heute muss der Eigenfinanzierungsanteil mindestens 50 Prozent betragen. Dieser Anteil habe sich aufgrund der hohen Produktionskosten als zu hoch erwiesen, schreibt der Bundesrat. (sda)

