05.11.2014

DAB+

Bundesrat erleichtert Regionalradios den Umstieg

Radios können auf UKW verzichten, wenn sie Gebiet digital versorgen.
DAB+: Bundesrat erleichtert Regionalradios den Umstieg

Regionale Radiosender haben ab 2015 freie Bahn für die Umstellung von UKW auf die digitale DAB+-Technologie. Gemäss der per 1. Januar geänderten Verordnung kann ein Radio auf die Verbreitung über UKW verzichten, wenn es das fragliche Gebiet digital versorgt.

Der Bundesrat will alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Nutzung der DAB+-Technologie zu fördern. Er will die Doppelbelastung der Radiosender während der Umstellung von der analogen Verbreitung über UKW auf DAB+ abfedern. Die angepasste Radio- und TV-Verordnung (RTVV) hält zudem fest, dass die Radiostationen die Verantwortung für das UKW-Sendernetz übernehmen.

Nur noch die Prüfungen und Bewilligungen obliegen dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), wie dieses mitteilte. Diese neue Aufteilung gebe es seit 2013, und sie habe sich bereits bewährt.

Inhaltliche Vorgaben gelockert
Gelockert werden auch inhaltliche Vorgaben für regionale Radio- und TV-Sender: Für sie wurde die Auflage gestrichen, jeden Tag ein Programmfenster für ein bestimmtes Gebiet auszustrahlen.

Damit erhalten die Sender mehr Freiraum bei der Erfüllung ihres lokalen und regionalen Leistungsauftrages. Sie können Informationen zur Region weiterhin als Fenster anbieten oder Lokales ins Hauptprogramm aufnehmen. Dagegen bleibt die Auflage bestehen, spezifische Sendungen für sprachliche Minderheiten anzubieten.

Eine grössere Zahl von kleinen Anbietern entlastet der Bundesrat auch von der Pflicht der Förderung des Schweizer Filmschaffens, der Aufbereitung von Sendungen für Behinderte und bei der Jahresberichterstattung: Neu gelten diese Pflichten nur für Anbieter mit einem jährlichen Betriebsaufwand von 1 Million Franken. Heute liegt die Grenze bei 200'000 Franken.

Noch keine Regelung für Hybridfernsehen
Dagegen verzichtete der Bundesrat vorläufig auf eine Regelung des hybriden Fernsehen (HbbTV). Die Anhörung habe gezeigt, dass es in dieser Frage noch Klärungsbedarf gebe, schrieb das BAKOM.

Namentlich der Verband Schweizer Medien hatte die von der SRG geplante definitive Einführung des interaktiven Fernsehens kritisiert. Damit komme das gebührenfinanzierte Online-Angebot der SRG auch auf den TV-Bildschirm, machte sie geltend, und HbbTV würde "faktisch zum Service public erklärt".

Die SRG schaltete das interaktive Fernsehen 2013 im Testbetrieb auf und wollte es 2015 definitiv einführen. Die Technik erlaubt es, Online-Texte, -Bilder und - Videos der SRG direkt am Fernsehbildschirm zu zeigen. (sda)

Bild: Keystone


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