28.11.2007

SRG

Bundesrat erteilt der SRG neue Konzession

SF info mit mehr Werbemöglichkeiten.

Der Bundesrat hat der SRG eine neue Konzession für die Dauer von 10 Jahren erteilt. Die Konzession enthält neu vier Qualitätskriterien für das Programmschaffen: Glaubwürdigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Relevanz und journalistische Professionalität.

Sie sollen garantieren, dass die SRG-Programme hohen qualitativen und ethischen Anforderungen genügen und sich von kommerziellen Angeboten unterscheiden. Die SRG hat laut Bundesrat diese Vorgaben umzusetzen und im Sinne einer Selbstverpflichtung inhaltliche und formale Standards zu veröffentlichen.

Die Konzession beinhaltet weiter eine Bewilligung für hochauflösendes Fernsehen, das so genannte High Definition TV. Bereits ab nächstem Montag steht dem Fernsehpublikum ein erster Kanal in HD-Qualität zur Verfügung, mit Sendungen in allen vier Landessprachen.

Für Angebote im Internet schränkt der Bundesrat den Handlungsspielraum der SRG ein. Zwar kann sie aktualisierte TV-Programme via Internet ausstrahlen. Die neue Konzession schreibt der SRG aber vor, dass die Informationen auf dem Internet zeitlich und thematisch einen direkten Bezug zu den Sendungen im Fernsehen oder im Radio haben müssen.

Grössere Anpassungen wird das Schweizer Fernsehen im Internet nicht vornehmen müssen. "In den Grundzügen ist das bestehende Internet-Angebot in Ordnung" sagt Matthias Ramsauer, Vizedirektor des Bakom auf Anfrage von "persoenlich.com". Einzelne Angebote jedoch -- so etwa das Spiel "Ski-Challenge" -- verstossen laut Ramsauer wohl gegen die neue Konzession, da kein enger Bezug zu einer Sendung besteht.“.

Mehr Programm- und Werbemöglichkeiten erhält die SRG auf SF info. Dass aus dem Kanal ein drittes Programm werden soll, wie dies in der Sonntagspresse zu lesen war, stimmt jedoch nicht, wie Ramsauer erklärt: "SF info ist und bleibt ein Wiederholungskanal."

Erstverbreitungen sind ab Januar 08 bloss ausnahmsweise, bei Ereignissen von nationaler Bedeutung und Kapazitätsengpässen in den ersten beiden Programmen, erlaubt. Auch dann aber muss die SRG muss uns geplante Erstverbreitungen au SF info vorgängig melden. "Werden die erwähnten Voraussetzungen von der SRG nicht eingehalten, werden wir einschreiten", versichert Ramsauer.

Weiter schreibt die Konzession vor, dass im SRG-Verwaltungsrat in Zukunft keine Personen Einsitz nehmen dürfen, die bereits eine Leitungsfunktion in der SRG-Trägerschaft -- Regionalgesellschaften, Mitgliedgesellschaften, Publikumsräte -- innehaben.

Damit will der Bundesrat verhindern, dass Partikularinteressen einzelner Regionen im obersten nationalen Führungsgremium der SRG zu stark vertreten sind. Die Verwaltungsratspräsidenten der SRG-Regionalgesellschaften waren bis heute automatisch Mitglieder des SRG-Verwaltungsrates; dies soll künftig vermieden werden.

Die SRG nahm die neue Bestimmung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrates gemäss einer Medienmitteilung "überrascht" zur Kenntnis. Sie werde deren Inhalt und Tragweite sorgfältig analysieren und mit der Aufsichtsbehörde erörtern.


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