03.09.2003

Direkte Presseförderung

Bundesrat sagt Njet

Vorgeschlagenen Medienartikel abgelehnt.

Der Bundesrat will keine direkte Presseförderung. Er lehnt den von einer Nationalratskommission vorgeschlagenen Medienartikel ab. Die Landesregierung ist aber bereit, die heute über die Verbilligung der Posttaxen praktizierte Unterstützung zu überprüfen.

Die Staatspolitische Kommission (SPK) möchte mit einem neuen Verfassungsartikel die Möglichkeit schaffen, über eine direkte Subventionierung von Presseerzeugnissen die bedrohte Medienvielfalt zu erhalten. In seiner Stellungnahme zur Kommissionsinitiative "Medien und Demokratie" gibt der Bundesrat diesem Konzept wenig Kredit.

Nach Meinung des Bundesrates wären für die angestrebte direkte Presseförderung Summen erforderlich, welche die öffentliche Hand nicht bereitstellen könnte. Eine ausgebaute staatliche Unterstützung berge überdies die Gefahr einer aus demokratischer Sicht problematischen Abhängigkeit des journalistischen Schaffens vom Staat.

Zu viel Strukturerhaltung

Mit der anhaltenden Tendenz zur Medienkonzentration drohe tatsächlich eine Akkumulation von Meinungsmacht, räumt die Landesregierung ein. Diese Entwicklung sei aber Ausdruck eines strukturellen Wandels, der den Medien im härter werdenden Konkurrenzkampf letztlich das wirtschaftliche Überleben erst ermögliche. Laut Bundesrat müssen die einzelnen Medienunternehmen über jene kritische Grösse und Wirtschaftskraft verfügen, die für einen qualitativ hochstehenden Journalismus notwendig sind. Das Konzept der SPK trage dieser Ambivalenz der Medienkonzentration zu wenig Rechnung und sei zu stark auf strukturerhaltende Massnahmen ausgerichtet.

Moderate Presseförderung

Im übrigen teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die indirekte Presseförderung über die Verbilligung des Zeitungs- und Zeitschriftentransports Mängel aufweist und "in vielen Teilen wenig zielkonform" ist. Er bekräftigt deshalb eine Bereitschaft, das heutige Konzept zu überprüfen und zu optimieren. Der Bundesrat erachtet es als wenig realistisch, den Wandel der Medienlandschaft erheblich beeinflussen zu wollen. "Es kann wohl höchstens darum gehen, durch Fördermassnahmen den Kostendruck zu mildern, um im Interesse von Gesellschaft und Demokratie journalistische Leistungen zu ermöglichen, die bei einer reinen Marktfinanzierung nicht erbracht werden könnten".

Ob es für eine solche «moderate Presseförderung» neue verfassungsrechtliche Grundlagen braucht, muss laut Bundesrat vertieft geprüft werden. Sie sei nicht grundsätzlich gegen die Aufnahme eines Verfassungsartikels mit neuen Bundeskompetenzen im Medienbereich, hält die Landesregierung fest.

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Der von der SPK vorgeschlagene Medienartikel wird in der Herbstsession dem Plenum unterbreitet. Er lautet: "Der Bund fördert die Vielfalt und die Unabhängigkeit der Medien. Er anerkennt dabei die Bedeutung der Medien für die demokratische Meinungsbildung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt."


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