23.01.2002

Neues RTVG

Bundesrat spricht sich für Gebührensplitting beim Regional-TV aus

Vorraussichtlich ab 2004 wirksam.

Neben Lokalradios soll künftig auch Regionalfernsehen mit SRG-Empfangsgebühren unterstützt werden. Lokale Veranstalter können für Bier und Wein werben. Die SRG darf weiterhin Sponsoring betreiben. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch im Lichte der Vernehmlassungen zum neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) beschlossen. Er beabsichtigt, die Botschaft Mitte Jahr dem Parlament zuzuleiten, so dass das revidierte Gesetz ab dem Jahr 2004 in Kraft treten könnte.

Der Entwurf zum neuen RTVG sieht vor, dass die SRG einen qualitativ hochstehenden Dienst für die Allgemeinheit zu erbringen hat und dafür aus Gebühren bezahlt wird. Die privaten Radio- und Fernsehstationen sollen von Leistungsaufträgen befreit werden und sich am Werbemarkt finanzieren. Ursprünglich wurde vorgeschlagen, das so genannte Gebührensplitting praktisch aufzuheben und nur noch wenige ausgewählte lokale Radio- und TV-Stationen zu unterstützen. Nach der Konsultation kam der Bundesrat auf seinen Beschluss zurück. Auch Regionalfernsehen soll in den Genuss von SRG-Gebühren kommen.

Publizistische Leistungen sichern

Mit der Unterstützung von Regionalfernsehen sollen wertvolle publizistische Leistungen dauerhaft gesichert werden. Dies weil sich der Leistungsauftrag der SRG in erster Linie auf die nationale und sprachregionale Ebene konzentrieren soll. Das Splitting soll aber nicht nach dem Giesskannenprinzip funktionieren. Die weitgehende Abschaffung des Splittings war in den Regionen und Kantonen auf heftigen Widerstand gestossen. Der Bundesrat hat dem Rechnung getragen. Eine Absage erteilte er hingegen der Forderung, auch überregionale private Fernsehprogramme wie die inzwischen eingestellten Sender TV3 und Tele24 zu unterstützen.

Lockerung der Alkoholwerbung


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