Ein Westschweizer Journalist muss für die Publikation eines Artikels über das Drama auf dem Lausanner Grand-Pont definitiv 4000 Fr. Busse zahlen. Das Bundesgericht bestätigte seine Verurteilung wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen.
Der Journalist hatte im Oktober 2003 in der Zeitschrift "L'Illustré" einen langen Beitrag unter dem Titel "Das Drama vom Grand-Pont in Lausanne - Die Befragung des verrückten Lenkers" publiziert. Er stützte sich dabei auf Protokolle der Polizei und des Untersuchungsrichters von der Einvernahme des Täters.
Die Unterlagen waren dem Reporter anonym zugekommen, wobei er um ihren vertraulichen Charakter wusste. Die Waadtländer Justiz verurteilte ihn wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen zu 4000 Fr. Busse. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Verurteilten nun abgewiesen. Laut den Lausanner Richtern überwiegt die Wichtigkeit des Untersuchungsgeheimnisses das Informationsinteresse, selbst wenn das Drama vom Grand-Pont grosses Echo in den Medien hervorgerufen habe.
Im Juli 2003 war ein Autolenker auf das Trottoir der Lausanner Brücke Grand-Pont gerast. Er fuhr zehn Fussgänger an. Dann durchbrach er das Brückengeländer, worauf das Auto elf Meter in die Tiefe stürzte. Drei Menschen starben. Der Täter wurde wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes schuldig gesprochen und wegen Unzurechnungsfähigkeit verwahrt. (sda)

