29.05.2019

Schweizer Presserat

Caritas ist gegen den «Blick» abgeblitzt

Das Hilfswerk hat einen Artikel beanstandet, der «rufschädigend» sei. Der Presserat weist die Beschwerde ab.

Caritas ist beim Schweizer Presserat mit einer Beschwerde gegen «Blick» abgeblitzt. Das Hilfswerk hatte einen Artikel vom 3. Juli 2017 beanstandet. Darin wurde über einen Ex-Caritas-Buchhalter berichtet, der sich als Kassier bei zwei Vereinen an Spendengeldern bedient und 165‘000 Franken gestohlen hatte.

Caritas kritisierte, dass sie als ehemalige Arbeitgeberin genannt wurde. Bereits auf der Titelseite sei vom «Ex-Caritas-Kassier» die Rede. Damit werde unterschwellig impliziert, dass er auch bei Caritas Gelder veruntreut habe, heisst es in der Stellungnahme des Presserats. Dies sei für Caritas «rufschädigend». Weiter habe die Zeitung «wahrheitswidrig» berichtet und «Informationen unterschlagen».

Der Presserat gibt dem Hilfswerk in keinem Punkt recht und weist die Beschwerde vollumfänglich ab. «Blick» habe weder Informationen unterschlagen noch falsch zitiert. Der Zeitung könne folglich kein Verstoss gegen die Wahrheitspflicht vorgeworfen werden. «Caritas sieht in der Bezeichnung ‹Ex-Caritas-Kassier› eine Rufschädigung. Die Bezeichnung impliziere, Caritas habe ein ungenügendes Controlling. Diese Interpretation ist für den Presserat nicht nachvollziehbar, im Text finden sich keine Hinweise, die eine solche aufdrängen würden», heisst es in der Stellungnahme weiter. (cbe)

 


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