Im Istanbuler Prozess gegen die regierungskritische Zeitung «Cumhuriyet» haben die Angeklagten am Dienstag ihre letzten Verteidigungsreden gehalten. Den 18 angeklagten Mitarbeitern wird vorgeworfen, durch ihre Artikel die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), die linksextreme DHKP-C und die Gülen-Bewegung unterstützt zu haben.
«Ich lese die Anklageschrift gegen uns wieder und wieder, doch kann ich sie nicht verstehen», sagte der Herausgeber Akin Atalay laut einem von «Cumhuriyet» veröffentlichten Protokoll, als er als Erster vor das Gericht in Silivri bei Istanbul trat. Atalay, der als Einziger noch immer in Haft sitzt, warf der Regierung vor, andere Medien einschüchtern, seine Zeitung übernehmen und unter Kontrolle der Regierung bringen zu wollen.
Enthüllungsjournalist mitangeklagt
Auch die anderen Angeklagten wiesen die Vorwürfe zurück und verurteilten den Prozess als einen politisch motivierten Angriff auf die Pressefreiheit. Die kemalistische Zeitung ist ein scharfer Kritiker der islamisch-konservativen Regierung von Präsident Recep Tayyip Erdogan und ihr schon lange ein Dorn im Auge.
Nach eigenen Angaben wurden in den vergangenen zehn Jahren 45 Mitarbeiter der Zeitung angeklagt. Am 31. Oktober 2016 wurden dann der Chefredaktor Murat Sabuncu und weitere Mitarbeiter verhaftet. Weitere Festnahmen folgten.
Den meisten wird die Unterstützung der Bewegung des islamischen Predigers Fethullah Gülen vorgeworfen, die für den versuchten Militärputsch von Juli 2016 verantwortlich gemacht wird. Mitangeklagt ist der Enthüllungsjournalist Ahmet Sik, der schon früh vor der Bewegung gewarnt hatte.
Urteil in den nächsten Tagen
Bei der ersten Gerichtsanhörung am 24. Juli 2017 wurden mehrere Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen, doch kamen Sik und andere Angeklagte erst im März frei, während Atalay noch immer in Haft sitzt. Die Staatsanwaltschaft hat bis zu 15 Jahren Haft gefordert, doch erwarten die Anwälte Strafen von zweieinhalb bis drei Jahre.
Mit einem Urteil wird in den kommenden Tagen gerechnet. Dagegen kann Berufung vor dem Kassationsgericht oder dem Verfassungsgericht eingelegt werden. (sda/afp/eh)

