20.11.2011

SRG

De Weck bereit, Web-Einnahmen zu teilen

Generaldirektor unterbreitet Verlegerschaft Vorschläge.

Im Streit zwischen den privaten Schweizer Verlegern und der SRG tut sich etwas: Wie die Zeitung "NZZ am Sonntag" in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, weichen sich die Fronten langsam auf. So hat SRG-Generaldirektor Roger de Weck den Verlegern fünf Angebote unterbreitet. Diese sollen die Basis bilden für "zügige Verhandlungen".

Konkret bietet de Weck den privaten Schweizer Medienhäusern Geld an: Solange die Einnahmen aus der herkömmlichen Fernsehwerbung nicht unter eine gewisse Schwelle fallen – diese Limite wäre in Verhandlungen noch festzulegen –, ist die SRG bereit, ihre Erträge aus der Internetwerbung den Verlegern zu überlassen. Die SRG könnte das Geld an eine Stiftung überweisen, die "mit dem Kapital etwa die Ausbildung und Qualität im Online-Journalismus zugunsten der ganzen Branche fördert", regt de Weck gemäss "NZZ am Sonntag" an. So bekunde die SRG, dass sie "keineswegs den Werbemarkt überbeanspruchen möchte". Für die Vermarktung von Online-Werbung schlägt die SRG den Privaten die Gründung einer gemeinsamen Firma vor.

In seinem Brief macht de Weck zudem vier weitere Vorschläge, die da lauten: Die privaten Medienunternehmen sollen unentgeltlich Videos mit Informationsbeiträgen, die vom Schweizer Fernsehen produziert worden sind, auf ihren News-Portalen abspielen können. Zweitens will sich die SRG eine "Selbstbeschränkung" auferlegen und auf einige Werbeformen - wie zum Beispiel Bannerwerbung - verzichten. Drittens bietet die SRG den Verlegern an, dass sie für die Auslieferung der Online-Angebote die technische Infrastruktur der SRG-Tochter Swiss TXT in Biel günstig nutzen können.

Schliesslich schlägt de Weck vor, dass auf den Fernsehsendern der SRG Werbespots für Schweizer Zeitungen und Zeitschriften ausgestrahlt werden sollen – zu einem reduzierten Preis oder sogar kostenlos. Im Streit zwischen SRG und Verlegern geht es nämlich nicht nur um die Internetwerbung. Geklärt werden muss auch, wie weit die SRG mit ihren Online-Angeboten gehen darf. Die Verleger kritisieren, das Nachrichtenportal des Schweizer Fernsehens gehe mit seinem Angebot über die Konzession hinaus. Diese legt fest, dass das Online-Angebot der SRG "zeitlich und thematisch einen direkten Bezug zu Sendungen" aufweisen müsse. ("NZZaSo")


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