23.08.2015

Roger Schawinski

Der Radiopionier erhält eine Abfuhr aus Strassburg

Die Beschwerde um die Vergabe von Konzessionen im Aargau und Graubünden ist unzulässig.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erklärt Roger Schawinskis Beschwerde um die Vergabe von Radiokonzessionen im Aargau und Graubünden für unzulässig, wie die "NZZ am Sonntag" berichtet. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation sprach die Konzessionen bereits 2008 Radio Südostschweiz, dem früheren Radio Grischa der Mediengruppe Somedia von Verleger Hanspeter Lebrument und Radio Argovia von AZ-Medien-Verleger Peter Wanner zu.

Schawinski unterlag vorher bereits vor dem Bundesverwaltungsgericht, ohne dass dieses sein Anliegen materiell geprüft hätte. Das Gleiche gilt für den EGMR. "Eine Beurteilung der Rechtslage fand also überhaupt nicht statt. Das lässt mich ziemlich frustriert zurück, weil es immerhin um einen zentralen Aspekt unserer immer stärker monopolisierten Medienlandschaft ging", sagt Schawinski der "NZZ am Sonntag". Er investierte nach eigenen Angaben mehrere hunderttausend Franken in den Fall. (pd)


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