15.04.2017

RTVG

Die «2 + 2-Regel» soll aufgehoben werden

Unternehmen sollen künftig mehr als zwei TV- und zwei Radio-Konzessionen erwerben dürfen. Der Bundesrat unterstützt eine entsprechende Motion. AZ Medien TV & Radio zeigt sich erfreut, wie es auf Anfrage von persoenlich.com heisst.
RTVG: Die «2 + 2-Regel» soll aufgehoben werden
Beispielsweise die AZ Medien besitzen mit TeleBärn (im Bild) und Tele M1 zwei konzessionierte TV-Sender und mit Radio 24 und Radio Argovia zwei Radiosender. Wird die Motion angenommen, dürften es mehr sein. (Bild: AZ Medien)

Der Bundesrat unterstützt teilweise eine Motion der Fernmeldekommission des Nationalrats (KVF): Die KVF verlangt darin unter anderem, dass die «2 + 2-Regel» aufgehoben wird. Diese verbietet, dass ein Unternehmen mehr als zwei Fernseh-Konzessionen und zwei Radio-Konzessionen erwerben kann.

Gemäss Bundesrat beeinträchtigen die vielfältige Kooperationsformen unter Veranstaltern die Wirkung der Regel ohnehin. Zudem verhindert der starre Mechanismus manch sinnvolle Entwicklung, wie es in der am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme heisst. Der Bundesrat ist daher bereit, diesen Auftrag umzusetzen. Er beantragt, den entsprechenden Artikel im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) anzupassen.

Das sind gute Neuigkeiten für Veranstalter wie die AZ Medien. Das Medienhaus betreibt mit TeleBärn und TeleM1 zwei konzessionierte TV-Sender und mit Radio 24 und Argovia zwei Radiosender (TeleZüri, TV24 und TV25 haben keine Konzession). «Wir begrüssen die Absicht des Bundesrats, die ‹2 + 2-Regelung› aufzuheben», sagt Roger Elsener, Geschäftsführer TV & Radio, auf Anfrage von persoenlich.com. Aber: «Unseres Erachtens müsste damit nicht bis zur Einführung des neuen Mediengesetzes zugewartet werden.»

Föderalistisch heikel

Die Forderung der KVF nach einer Vergrösserung der publizistischen Versorgungsgebiete hingegen lehnt der Bundesrat ab. Seiner Ansicht nach würde das zu einer aus föderalistischen Gründen heiklen Verringerung der Anzahl Versorgungsgebiete oder zu vermehrten Überschneidungen der Versorgungsgebiete führen.

Die Folge wäre ein wirtschaftlicher Konkurrenzkampf unter TV-Stationen, die Gebührenanteile erhalten. Für den Bundesrat hätte das eine Verteuerung der journalistischen Abdeckung zur Folge, ohne dass kommerzielle Mehrerlöse gesichert wären.

Das Geschäft wurde im Nationalrat noch nicht behandelt. (sda/cbe)

 



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Kommentare

  • Raphael Weber, 14.04.2017 14:11 Uhr
    Die grössten Verfechter des SRG Monopols besitzen am Schluss selber eins.
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