12.08.2004

Die Schweizer Printmedien und ihre Autorisierungspraxis -- wohin des Weges?

Nach der bundesdeutschen Diskussion um die Autorisierungspraxis bei Interviews wird das Thema nun auch in der Schweiz aktuell. So macht dieser Tage das Magazin des Tages-Anzeigers Schlagzeilen, weil sich die Redaktion gegen Interventionen von Bundesrat Samuel Schmid verwehrte. Dieser wollte ein Interview, das sein Armee-Chef Christophe Keckeis gegeben hatte, stark nachbearbeiten und zuletzt gar zurückziehen. Es stellt sich die Frage: Müsste man die gängige Autorisierungspraxis generell überdenken und im Print die härteren Bedingungen der elektronischen Medien einführen? Streng nach dem Motto "Nur das gesprochene Wort gilt"? "persoenlich.com" hat bei den Chefredaktoren einiger wichtiger Printtitel Meinungen eingeholt.
Die Schweizer Printmedien und ihre Autorisierungspraxis -- wohin des Weges?

Markus Rohr, Mitglied der Chefredaktion Blick

Blick ist nicht der Meinung, dass man auf dieser harten Linie fahren sollte. Bei gestalteten Interviews müssen aber gewisse Spielregeln eingehalten werden. Das Gegenlesen liegt nicht nur im Interesse des Interviewten, es kann durchaus auch dem Journalisten dienlich sein. Das Korrekturrecht der Interviewten ist aber nicht unbegrenzt. Erstens kann es keine Korrekturen an den Fragen geben. Zweitens dürfen nachweislich gemachte Aussagen nicht einfach ins Gegenteil verkehrt werden. Und drittens muss das Interview als Ganzes auch in etwa die Gesprächsatmosphäre wiedergeben.

Ist eine Redaktion nicht bereit, eine Korrektur zu akzeptieren, muss sie dies dem Interviewten mitteilen. Allenfalls ist auf die Publikation des Interviews zu verzichten. Hat der Interviewte das Interview genehmigt, sollte es nicht von anderer Stelle wiederrufen werden. In einem solchen Falle halten wir den Abdruck des Interviews für gerechtfertigt, vorausgesetzt, es handelt sich um eine authorisierte Auskunftsperson.

Hansrudolf Kamer, Stv. Chefredaktor Neue Zürcher Zeitung

Die NZZ beurteilt jeden Fall für sich; vorgängig werden mit dem Interviewpartner die Bedingungen klargestellt. Eine Regel wie "das gesprochene Wort gilt" könnte von der NZZ nicht akzeptiert werden, weil die wenigsten befragten Personen druckreif sprechen. Korrekturmöglichkeiten behält sich die Redaktion vor, räumt sie aber auch dem Interviewten ein; die letzte Entscheidung, ob publiziert wird und in welcher Form, liegt aber bei der Redaktion. Hauptkriterium ist, dass der Leser möglichst unverfälscht die Aussagen des Interviewpartners auf möglichst verständliche Weise zur Kenntnis nehmen kann.

Peter Hartmeier, Chefredaktor Tages-Anzeiger

Die Frage, die im Mittelpunkt steht, ist eindeutig: Warum publizieren Printmedien Interviews? Einerseits wollen wir fachliches und sachliches Wissen vermitteln, in dem einer Wissens-Autorität jene Fragen gestellt werden, die unsere Leser beantwortet haben möchten. Je komplizierter das Thema oder das Gebiet ist, umso dankbarer bin ich als Fragesteller, wenn die Antworten wissenschaftlich/technisch korrekt ausfallen -- und gleichzeitig natürlich so formuliert sind, dass die nicht-spezialisierte Leserschaft die Botschaften versteht. Bei solchen (Fach-)Interviews drängt sich eine enge Zusammenarbeit in der Bearbeitungsphase mit dem Interviewten geradezu auf -- natürlich immer mit der Perspektive auf den Leser.

In Interviews, die nicht einfacht der reinen Wissens- und Fakten-Vermittlung dienen (z.B. mit Politikern, Militärs, Unternehmern, Wissenschaftern etc.) müssen auch jene Fragen gestellt werden, die unsere Interviewpartner eigentlich gar nicht gestellt haben wollen, aber aus Sicht des Lesers (Bürger, Aktionär, Angestellter etc.) für seine Meinungsbildung von Bedeutung sind. Je besser der Interviewer vorbereitet ist, je schlagfertiger er als Fragesteller ist, umso eher wird das Ziel des Interviews erreicht -- im deutschsprachigen Europa sind das nach wie vor die Spiegel-Interviews.

Das Recht des Interviewten, seinen Text einzusehen vor dem Abdruck halte ich für selbstverständlich. In den letzten Jahren hat sich aber die Tendenz verstärkt, dass Antworten massiv umgeschrieben werden -- und zwar nicht stilistisch, sonder inhaltlich. Dies akzeptieren wir nicht. Aus diesem Grunde haben unsere Redaktoren die Pflicht, ihre Interviewpartner über diese Spielregeln des Tages-Anzeigers zu informieren. Unsere Leser haben das Recht auf Authentizität.

Ivo Bachmann, Chefredaktor Basler Zeitung

Interviews sollen kritisch, aber fair geführt werden. Dazu gehört, dass man bei grösseren Interviews die Spielregeln im voraus verbindlich vereinbart und den Interviewtext vor der Veröffentlichung der befragten Person zur Gegenlektüre und Autorisierung unterbreitet und sich bei diesem Prozess auf eine definitive Fassung verständigt. Das macht Sinn und ist in der Regel ja auch problemlos. Und es ist nicht nur ein Gebot der Fairness, sondern auch ein Sicherheitsventil gegen manipulativen Journalismus. Denn der Medienschaffende muss ja in aller Regel eine Auswahl treffen, im Print wie bei den elektronischen Medien: Welche Fragen und welche Antworten aus einem oft längeren Gespräch sollen tatsächlich publiziert werden?

Hier habe ich -- auf der Seite des Interviewten -- schon die unglaublichsten Sachen erlebt. Umgekehrt natürlich auch. Dass ein Interviewpartner bei der Textbereinigung seine Antworten ins Gegenteil verkehrt, geht natürlich nicht. Dass er die Rolle des Journalisten übernimmt und Fragen formuliert, schon gar nicht. Also: Keckeis hin, Schmid her -- keine Grund für eine Praxisänderung.

Gottlieb F. Höpli, Chefredaktor St. Galler Tagblatt

Ob die heute gängige -- und vom Presserat festgeschriebene -- Autorisierungspraxis bei Interviews nicht neu überdacht werden müsse, ist keine polemische, sondern eine notwendige Frage. Auch wir beim St. Galler Tagblatt stellen fest, dass heute von Seiten der Befratgten mit Interviews mehr Missbrauch getrieben wird als auf den Redaktionen (Rücknahme von Aussagen, nachträgliches Umschreiben des Interviews, ferner unzuverlässiger Umgang mit vereinbarten Fristen usw.).

Das beste wäre wohl, wenn sich die geschriebenen Medien auf eine generelle Formel einigen könnten, die jedem Interviewten bekannt wäre und bei der obligatorischen Autorisierung nochmals erwähnt werden könnte. Etwa des Inhalts: "Bitte prüfen Sie Ihre Antworten auf inhaltliche und formale Richtigkeit. Nachträgliche inhaltliche Änderungen Ihrer Aussagen akzeptieren wir nur, wenn sie mit einer bis zum Zeitpunkt der Publikation sich ändernden Sachlage begründet werden." Heute schon müssen sich Printmedien vorbehalten, über öffentlich interessierende Umstände eines Interviews -- auch eines nicht zustande gekommenen -- zu informieren.

Andreas Zgraggen, Chefredaktor Berner Zeitung

Bei der Berner Zeitung hat der Interviewte das Recht auf sein Wort, weshalb wir ihm jeweils die Antworten vorlegen oder vorlesen. Allerdings werden oft vom Pfade der Tugend abweichende Übereinkünfte getroffen, je nachdem, was der Interviewpartner aufgrund seiner Position oder der Wichtigkeit des Interviews fordern kann. Es ist dann an uns zu entscheiden, wie weit wir auf individuelle Wünsche eingehen wollen.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass man zwar eine eindeutige Regelung haben muss, aber auch die Möglichkeit bestehen soll, je nach Situation von dieser abzweichen. Auf jeden Fall sollt man eine getroffene Vereinbarung kurz schriftlich bestätigen, damit niemand hinterher darauf zurückkommen kann. Wenn der Interviewte eine Vereinbarung nicht einhält, sollte man ein Gespräch notfalls nicht publizieren bzw. den Sachverhalt dem Leser mitteilen.

Hanspeter Spörri, Chefredaktor Bund

"Nur das gesprochene Wort gilt", das wäre nicht sehr leserfreundlich. Das gesprochene Wort ist manchmal nahezu unverständlich und muss -- auch bei hochdeutsch geführten Interviews -- erst übersetzt werden. Die Autorisierung garantiert, dass der Interviewte tatsächlich das meint, was im schriftlichen Text steht. Die Autorisierung ist deshalb ein Gebot der Fairness.

Wir führen im Bund gerne harte Interviews, die zeigen sollen, wie eine Person auf kritische Fragen reagiert. Wir wollen aber nicht Missverständnisse stehen lassen oder entlarven, wie sich jemand sprachlich verheddert. Wir führen Interviews in erster Linie, um pointierte Aussagen zu erhalten. Das ist auch möglich, wenn die befragte Person im Text kleine Präzisierungen vornehmen kann. Das gehört zu den Spielregeln.

Die Spielregeln werden aber verletzt, wenn Interviewte ganze Passagen abändern und Kernaussagen streichen. Auf den Druck eines derart entstellten Interviews würden wir allenfalls verzichten. Ich möchte allerdings kein Reglement für richtiges Verhalten in solchen Fällen ausarbeiten. Es gilt, von Fall zu Fall zu entscheiden. Wir versuchen, jederzeit fair zu sein gegenüber unseren Interviewpartnern einerseits, die sich manchmal in einer heiklen Position befinden, und gegenüber unseren Lesern anderseits, denen wir authentische Aussagen und nicht von Beratern frisierte Interviews vorlegen möchten.

Andreas Durisch, Chefredaktor SonntagsZeitung

Die Praxis muss überdacht werden. Ursprünglich hatte das "Absegnen" eines Textes den Zweck, das Ausschweifende und Unpräzise, oftmals Schweizerdeutsche, zu einer präzisen schriftlichen Fassung zu verdichten und gleichzeitig den O-Ton möglichst zu erhalten. Zunehmend wird mit dieser Übereinkunft Missbrauch getrieben. Die Medienberater der Chefs streichen ganze Passagen, korrigieren Aussagen ins Gegenteil und formulieren selbst Fragen der Journalisten um. Oder heikle Passagen eines Gesprächs werden "off the record" deklariert und so ausgeklammert. Am Ende steht eine Medienmitteilung -- getarnt als Interview. Das untergräbt die Glaubwürdigkeit eines Mediums. Wer sich als Führungskraft auf ein Interview einlässt, muss sich allen (kritischen) Fragen stellen. Und es muss wieder gelten: "Xeit isch xeit".

Bernhard Weissberg, Konzernleitung Ringier, Chef Zeitungen

Nein, es gibt keinen Grund, ein TV-Interview gleich zu behandeln wie ein Print-Interview. Print erlaubt bei Antworten (und Fragen) Korrekturen und Präzisierungen, insbesondere wenn das Gespräch in Mundart geführt wurde, aber in Schriftdeutsch publiziert wird. Dazu hilft oft ein neuer Ablauf, der nicht demjenigen im Interview entspricht, der Dramaturgie und Verständlichkeit für den Leser. Aber zwischen Autorisierung und Neuschreibung ist ein grosser Unterschied. An den grundsätzlichen Fragen und Antworten ist nicht zu rütteln. Wer als befragter (oder Befragender) ein Interview neu schreibt samt Fragen sollte nicht publiziert werden. Dies ist bei mir im Falle eines damaligen Botschafters (zeitlich weit vor einer notorisch bekannten Story) passiert, so dass ich als damaliger SonntagsBlick-Chefredaktor das Interview nicht gebracht habe.

P.S. Übrigens werden auch im TV wohl längst nicht alle Interviews 1:1 ausgestrahlt, wenn sie nicht live sind.

Martin Spieler, Chefredaktor HandelsZeitung

Von den zahlreichen Fernsehinterviews, die ich geführt habe, bin ich mir gewohnt, dass Wirtschaftsführer selbst in heiklen Phasen durchaus in der Lage sind, Interviews zu geben, die nicht nachträglich noch verändert werden können. Diese Interviews sind punkto Inhalt und Spannung nicht weniger gut. Dass zwischen Interviews in den Print und den elektronischen Medien punkto Autorisierung ein Unterschied gemacht wird, ist nicht logisch. Meines Erachtens sollte der Grundsatz "es gilt das gesprochene Wort" auch bei Printmedien gelten.

Peter Schuppli, Stv. Chefredaktor Finanz und Wirtschaft

Wird ein Interview unter der Voraussetzung einer Autorisierung erteilt, sind wir damit einverstanden. Stellen wir aber fest, dass das von uns verfasste Interview inhaltlich umgeschrieben worden ist und in wesentlichen Teilen nicht mehr dem gesprochenen Wort entspricht, halten wir uns vor, das Interview nicht (oder nur auszugsweise) zu publizieren oder nur Teile daraus. Wir behalten uns ferner stilistische Verfeinerungen/Verbesserungen und/oder Kürzungen (aus Platzgründen) vor.

Viele (Kurz-)Interviews basieren auf einer über die Jahre aufgebauten Vertrauensbasis, das heisst, der Interviewte verlangt ausdrücklich keine Autorisierung.

Quotes in einem Lauftext werden -- auf Wunsch -- vorgelegt, jedoch ohne das textliche Umfeld.

Eine zunehmende Unsitte ist, dass Interviews von Juristen "analysiert" und autorisiert werden, was vielfach dazu führt, dass griffige Aussagen ersetzt werden durch (unverbindliche) Allgemeinplätze. Vereinzelt wird neuerdings von Interviewten verlangt, dass dem Interview ein Zusatz folgt, dass es sich hierbei um eine persönliche Meinung handelt, die nicht mit der des Unternehmens identisch sein muss (persönlicher disclaimer!).

Dirk Schuetz, Chefredaktor Cash

Ich halte es für richtig, dass Interviews den Befragten zugestellt und von ihnen autorisiert werden. Dabei müssen zwei Grundregeln gelten: Der Interwiewte hat kein Recht, die Fragen zu ändern. Und er darf von den im Gespräch vertretenen Positionen nicht elementar abrücken. Das heisst: Der Autorisierungsprozess soll nur dazu dienen, sprachliche Schwachstellen auszumerzen. Denn niemand spricht druckreif.

Marc Walder, Chefredaktor Schweizer Illustrierte

Es ist in der Tat so, dass eine regelrechte Korrektur- und Nachkorrektur-Wut Einzug einhält in den Print-Medien. Ad absurdum wird ein Gespräch dann geführt, wenn das gesprochene Wort in der schriftlichen Nachbearbeitung nichts mehr wert ist. Wenn also alles Interessante, Mutige, Neue, Provokative in einen langweiligen Einheitsbrei runterkorrigiert wird.

Eine goldene Regel wird es nicht geben. Ich begreife jeden Interviewten, dass er auf sein Recht auf Gegenlesen und Korrigieren pocht. Ich begreife aber auch jeden Journalisten und Chefredaktor, der sich bei massiven Korrekturen auf das gesprochene Wort beruft. Fazit könnte sein: Das Interview wird in der abgesegneten Form gedruckt. Allerdings mit Zusatzinformationen, die zum Beispiel in der Schilderung des Abweichens der mündlichen von der schriftlichen Version bestehen können. Mit anderen Worten: Die Printmedien werden sich nicht mehr jeden extremen Eingriff in ihr Gespräch gefallen lassen.

Pierre-André Schmitt, Stv. Chefredaktor Bilanz

Jedes Interview wird auf Band aufgenommen und wörtlich abgetippt. Diese Dokument gilt. Zulässig sind Kürzungen und sprachliche Korrekturen. Weil das gesprochene und das geschriebene Wort nicht immer identisch sind, gehört es zu den Geboten der Fairness, dass der Interviewpartner das Interview autorisieren kann. Missverständnisse können dabei ausgeräumt werden. Aber Fragen dürfen selbstverständlich nicht verändert werden, und der Interviewpartner darf auch nicht einfach Aussagen ins Gegenteil drehen oder neu beifügen. Im Streitfall kann es vorkommen, dass dann das Interview nicht publiziert wird.

Stefan Barmettler, Chefredaktor Facts

Eigentlich ist nur das amerikanische System redlich: Ein Wort ist ein Wort. In der Schweiz aber werden nicht nur ganze Interviews durch ein Heer von Kommunikations-Feldweibeln glatt gebügelt, sondern oft auch noch der Lauftext -- ohne dass die Eingriffe transparent gemacht würden. Facts hat diesen Übereifer einmal entlarvt, indem wir das redigierte und das tatsächliche Gespräch mit CVP-Präsident Cottier simultan abdruckten. Es ist doch grotesk: Ein Schweizer Provinz-Politiker wollte mir letzte Woche nur ein schriftliches Interview gewähren, Bill Clinton und Madeleine Albright dagegen verzichteten auf eine Autorisierung des Gesprächs.

Fazit: Wir brauchen eine restriktive Autorisierungs-Praxis -- und weniger Kommunkationsberater. Im Interview zeigt sich, ob ein Unternehmer oder eine Politikerin die Dossiers im Griff hat und schlagfertig ist.

Simon Heusser, Chefredaktor Weltwoche

Zur "gesprochenes Wort gilt"-Forderung: Schön wär's, aber völlig illusorisch. Nach Gesetzeslage hat der Interviewee das Recht auf Bild und Wort. Auch muss man fairerweise zugestehen, dass im Gespräch nicht alles ganz so rauskommt, wie es gemeint ist, zumal die Interview-Sprache häufig Dialekt ist. Deshalb finde ich es in Ordnung, wenn jemand an gewissen Stellen nachbessert. Problematisch ist allerdings, wenn sich -- was heute, zumal bei CEOs, courant normal ist -- drei PR-Agenturen über den Text beugen und der Journalist danach beträchtliche Mühe hat, diesen wiederzuerkennen.

Res Strehle, Chefredaktor Das Magazin (Tages-Anzeiger)

1. Das On-the-record-Interview muss sich auch in den Printmedien dadurch auszeichnen, dass sich sowohl Interviewer wie auch Interviewter im Klaren sind, dass das gesprochene Wort gilt.

2. Kürzungen und Übersetzung sind der Reaktion vorbehalten, dürfen aber nicht zu Sinnentstellungen führen.

3. Das Gegenlesen einer transkribierten Fassung durch den Interviewten ist keine Autorisierung des Gesagten, sondern darf einzig der Feststellung und Beseitigung solcher Sinnenstellungen führen.

4. Die Einfügung nachträglicher Präzisierungen kann von der Redaktion gewährt, aber nicht eingefordert werden.



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