Die Zürcher Radio-Stiftung verleiht für das Jahr 2002 je einen Zürcher Radio- und einen Zürcher Fernsehpreis in der Höhe von insgesamt 50'000.-- Franken. Verliehen werden die Preise gemäss Ausschreibung auf der Web-Site für bemerkenswerte Einzelsendungen oder Sendereihen, für besondere persönliche Leistungen im Interesse der Förderung und Weiterentwicklung der beiden Medien -- vor allem im Bereich der Region Zürich -- oder für herausragende Leistungen auf den Gebieten Medienliteratur, Medienkritik, Medienpädagogik und Medienforschung. Die Preise können sowohl einzelnen Persönlichkeiten als auch Teams zugesprochen werden.
Teilnahmeberechtigt sind in der Schweiz oder im Ausland für Schweizer Unternehmen tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SRG, der privaten elektronischen Medien und der Printmedien. Radio- und Fernsehbeiträge sowie Print-Publikationen müssen in deutscher Sprache oder deutschschweizer Mundart verfasst und zwischen dem 1. Oktober 2000 und dem 30. September 2002 ausgestrahlt worden sein.
Die Anmeldung ist zu richten an die nominationsberechtigten Stellen. Das sind neben der Zürcher Radio-Stiftung selber (Dufourstrasse 56, Postfach, 8032 Zürich) die Direktionen und Organe von Schweizer Radio und Fernsehen DRS, die Programmleitungen der privaten Radio- und Fernsehstationen in der Deutschschweiz sowie die Medienredaktionen von Deutschschweizer Publikationen. Die Eingaben sind mit schriftlicher Begründung und wenn möglich den nötigen Dokumenten (Audio- und Videoaufzeichnungen, Publikationen) einzureichen (VHS-PAL Videokassetten, Chromdioxid Normaltonbandkassetten, CD).
Die Eingaben müssen spätestens bis Montag, 30. September 2002, bei der Zürcher Radio-Stiftung, Dufourstrasse 56, Postfach, 8032 Zürich, eingehen. Weitere Auskünfte über den Zürcher Radio- und Fernsehpreis erteilt Frau Ruth Halter-Schmid, Vizepräsidentin des Stiftungsrates, über Fax 01 / 780 18 08 und E-Mail realtime.prod@bluewin.ch.

