Am 24. Mai 2002 läuft die Vernehmlassungsfrist zum Entwurf einer Teilrevision der Postverordnung ab. In weitgehender Übereinstimmung mit dem Verband der Schweizer Presse lehnt die Espace Media, als Herausgeberin der Berner Zeitung BZ sowie diverser Lokalzeitungen und Fachmedien, den vorliegenden Entwurf aus zwei Gründen grundsätzlich ab. "persoenlich.com" bringt diese im Wortlaut:
1. Der Vorschlag basiert auf falschen Grundlagen
Im Zusammenhang mit der Defizitdeckung der Post wird fälschlicherweise von Presseförderung gesprochen. Der Bund geltet der Post die sogenannten gemeinwirtschaftlichen Leistungen mit jährlich rund 100 Mio. Franken ab. In diesem Betrag ist zum Beispiel auch die Abgeltung für den defizitären Postautoverkehr enthalten. Anderseits hat die Post den jährlichen Ertrag aus der Zeitungszustellung, im Rahmen des 1996 unter den Verlegern, dem Bund und der Post erarbeiteten, sogenannten "Drittelsmodell", bereits um rund 100 Mio. Franken erhöht. Nach wie vor fehlt aber der Nachweis, ob die Zeitungszustellung der Post effektiv defizitär ist. Insbesondere die Zeitungen mit grösseren Auflagen weisen darauf hin, dass ihre Zustellaufträge bei der Post trotz Vorzugspreisen positive Deckungsbeiträge generieren. Ein Wegfall dieser Aufträge würde demzufolge ein allfälliges Defizit der Post vergrössern. Auch kleinere Regional- und Lokalzeitungen würden deswegen durch unvermeidliche Tariferhöhungen in Mitleidenschaft gezogen.
2. Der Vorschlag ist ein massiver Eingriff in die freie Presseentwicklung

