Die vom Bundesrat im Mai diesen Jahres beschlossene Gebührenerhöhung bei Radio und TV von 4.1 Prozent wird ab dem 1. Januar 2003 wirksam. Der private Radioempfang ist neu mit Fr. 42.25 statt Fr. 40.55 zu entschädigen, beim Fernsehen sind Fr. 70.35 statt Fr. 67.60 pro Quartal zu entrichten. Für das ganze Jahr erhöht sich die Gebühr von Radio und TV zusammen von Fr. 432.60 auf Fr.4 50.40. Die Schweiz. Inkassostelle für Radio- und Fernsehempfangsgebühren, Billag AG, verschickt in diesen Tagen entsprechende Rechnungen für das 1. Quartal 2003 in rund 3 Mio. Haushalte, wie das BAKOM am Montag mitteilte.
Mit der Erhöhung werden finanzielle Ausfälle der SRG SSR idée suisse kompensiert, die wegen der Gebührenbefreiung der Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, also aus sozialen Gründen, entstanden sind. Im Januar 2001 hatte das Bundesgericht die damalige Praxis der Gebührenbefreiung der Bundesbehörden als rechtsungleich und damit verfassungswidrig beurteilt. Der Bundesrat passte daher die Radio- und Fernsehverordnung diesem Entscheid an. Von den Gebühren befreit sind seither jene AHV- und IV-Bezügerinnen und -Bezüger, die zusätzlich Ergänzungsleistungen erhalten und ein entsprechendes Gesuch bei Billag AG stellen.

