Die Geschichte um die Untersuchung angeblicher Amtsgeheimnisverletzungen und Informationslecks aus Bundesbern ist um ein Kapitel reicher: Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) setzt gegen den von ihr eingesetzten ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes, Peter Marti, jetzt ebenfalls einen ausserordentlichen Staatsanwalt ein, wie der Blick berichtet. Ein Sonderermittler müsse also gegen den Sonderermittler ermitteln, was die AB-BA gegenüber der Boulevardzeitung bestätigte.
Auslöser ist eine Strafanzeige von Peter Lauener, dem früheren Kommunikationschef von Bundesrat Alain Berset. Lauener hatte Peter Marti darin Amtsmissbrauch vorgeworfen. Lauener, früherer Mitarbeiter des Innendepartements (EDI), hatte im Frühling wegen des Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung mehrere Tage in Untersuchungshaft gesessen (persoenlich.com berichtete).
Laut der Aufsichtsbehörde AB-BA habe eine unabhängige Person zu entscheiden, ob die Anzeige gegen Peter Marti gerechtfertigt sei oder nicht, heisst es im Blick-Artikel weiter. Es stehe unter anderem der Verdacht des Amtsmissbrauchs durch Marti im Raum. «Sollte die Festnahme Laueners unrechtmässig gewesen sein, käme sogar der Tatbestand der Freiheitsberaubung infrage», wird die AB-BA im Artikel zitiert. Für Marti gilt wie für alle anderen Beteiligten die Unschuldsvermutung.
«Keinen Einfluss auf laufende Ermittlungen Martis»
Weiter heisst es von der Aufsichtsbehörde im Artikel: «Auf die laufenden Ermittlungen von Sonderermittler Marti hat die Strafanzeige keinen Einfluss.» Dem ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes seien derzeit aber aus einem anderen Grund die Hände gebunden, so die AB-BA gegenüber dem Blick: «Er muss einen Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts Bern abwarten. Dieses hat darüber zu befinden, ob Daten wie E-Mails, Briefe oder SMS, die entweder nichts mit dem Strafverfahren zu tun haben oder speziell geschützt sind, zu Untersuchungszwecken entsiegelt werden können.»
Laut eigenen Angaben wollte sich Sonderermittler Peter Marti gegenüber dem Blick weder zur Anzeige gegen ihn noch zu seinen Ermittlungen äussern. (tim)