Wegen Verleumdung klagt der Ex-Expo-Finanzchef Rudolf Burkhalter gegen SonntagsBlick-Kolumnist Frank A. Meyer, den einstigen Chefredaktor Bernhard Weissberg und Journalist Rolf Cavalli. Der Prozess fand am Donnerstag vor Bezirksgericht Zürich statt. Der Ankläger verlangt eine Genugtuung von 25'000 Franken und eine angemessene Bestrafung. Der Verteidiger der Journalisten, die am Prozess nicht anwesend waren, plädierte auf Freispruch. Das Urteil wird später schriftlich eröffnet.
Eingeklagt sind ein Artikel mit dem Titel "Trotz Millionen-Aufträgen: Expo-Finanzdirektor Burkhalter versteuert null Franken" und eine mit "Melkmeister" überschriebene Kolumne, beide erschienen in der SonntagsBlick-Ausgabe vom 12. September 1999. Dem Expo-Finanzchef wird in der Kolumne vorgeworfen, er habe sich selbst Expo-Aufträge in Millionenhöhe zugeschanzt. Es wird von inakzeptablem Filz gesprochen. Die im Artikel aufgestellte Behauptung, Burkhalter zahle keine Steuern, erwies sich im Nachhinein als falsch.
Mit den Texten, die zahlreiche falsche Tatsachenbehauptungen enthielten, sei seine berufliche Ehre stark angegriffen worden, sagte Burkhalter vor Gericht. Seiner beruflichen Zukunft hätten die Artikel enorm geschadet. Sein Anwalt warf den Journalisten vor, sie hätten wider besseren Wissens behauptet, Burkhard habe Aufträge an mehrere eigene Firmen vergeben, Drittinteressenten ausgetrickst und sich selbst kontrolliert. Die Darstellung als "skrupelloser und steuermanipulierender Abzocker" entbehre jeder Grundlage.

